06.12.2010, 22:09
Hier der offizielle Wortlaut des neuen Eintrags im Bußgeldkatalog:
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder
Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II
Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.
März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
und über ihre Montage (ABl. L 129
vom 14.5.1992, S. 95), die zuletztdurch die Richtlinie
2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert
Hier die Defination eines M+S Reifen aus der
Richtlinie 92/23/EWG des Rates
vom 31. März 1992
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder
Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II
Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.
März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
und über ihre Montage (ABl. L 129
vom 14.5.1992, S. 95), die zuletztdurch die Richtlinie
2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert
worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen) das kostet jetzt 40€
Hier die Defination eines M+S Reifen aus der
vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt
sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist
Es besteht allerdings die Pflicht, diese speziellen Reifen mit "M+S" zu kennzeichnen. Für mich ist hier aber ein Ermessensspielraum für den Beamten und eine Diskussiongrundlage für den Quad bzw. ATV Fahrer gegeben. Ich denke wenn sich beide Seiten vernünftig miteinander unterhalten und die grundlegenden Eigenschaften, die ein "Winterreifen" aufweisen muß - größere Profilrillen und/oder Stollen- vorliegen, dann steht einer freien Fahrt nichts im Wege.
Im übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Quadfahrer den Verkehr im Winter so aufhalten kann das er deswegen angehalten wird.
@ iceman: Es kommt darauf an, ob die Taten in Tateinheit (also als ein Vergehen (das höchste zählt) oder in Tatmehrheit (also alle Vergehen einzeln) bestraft werden. Für mich hört sich das bei dir nach Tatmehrheit an. Ich nehme auch Verrechnungschecks
.
Grüße von Steve
Es besteht allerdings die Pflicht, diese speziellen Reifen mit "M+S" zu kennzeichnen. Für mich ist hier aber ein Ermessensspielraum für den Beamten und eine Diskussiongrundlage für den Quad bzw. ATV Fahrer gegeben. Ich denke wenn sich beide Seiten vernünftig miteinander unterhalten und die grundlegenden Eigenschaften, die ein "Winterreifen" aufweisen muß - größere Profilrillen und/oder Stollen- vorliegen, dann steht einer freien Fahrt nichts im Wege.
Im übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Quadfahrer den Verkehr im Winter so aufhalten kann das er deswegen angehalten wird.
@ iceman: Es kommt darauf an, ob die Taten in Tateinheit (also als ein Vergehen (das höchste zählt) oder in Tatmehrheit (also alle Vergehen einzeln) bestraft werden. Für mich hört sich das bei dir nach Tatmehrheit an. Ich nehme auch Verrechnungschecks

Grüße von Steve