10.01.2010, 21:26
@Alex: Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das gilt für die 1. Abnahme zur Erteilung der BE. Da deine ja zugelassen und somit eine hat, ist das nicht relevant für dich. Du hast Besitzstandschutz, dass heißt, daher das Recht war anzuwenden, was bei der Abnahme deines Quad galt!!!
Ist vergleichbar mit den Fahrerlaubnisklassen, welche man eingetragen bekommt, wenn man seinen alten Führerschein(z.B. DDR-FS) umschreiben läßt.
Don't worry - bee happy!
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