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15 Jahre Rad-Fahrverbot
#1

ist zwar vom letzten jahr, finde es auch nicht in ordnung mit alkohol am "steuer" aber die letzte konsequenz mpu ohne führerschein mit radfahrverbot finde ich dann doch ein wenig zu heftig


Hamburg - Führerscheinentzug – davon hat jeder schon gehört. Auch von der MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die ein Autofahrer, der mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, über sich ergehen lassen muss. Aber ein Fahrverbot für Radfahrer? Und das für 15 Jahre! Das überrascht schon.
Auch Christopher-Felix Hahn, der in Gießen Theaterwissenschaften studiert, ist ziemlich verblüfft über die drakonische Strafe, die ihm aufgebrummt wurde. „Dabei ist doch eigentlich gar nichts passiert“, sagt er.

Zum Verhängnis wird ihm eine Studenten-Party: Er trinkt Bier an diesem Abend. Aber er denkt sich nichts dabei, schließlich ist er mit dem Rad unterwegs. Gegen 4.15 Uhr macht er sich auf den Heimweg, fährt bei Rot über die Ampel. Das hätte er besser nicht tun sollen. Denn er wird von der Polizei beobachtet.

„Wie viele Leute nehmen ganz bewusst das Fahrrad statt des Autos, weil sie wissen, dass sie was trinken werden?“, fragt Hahn. So wie viele andere wusste er nicht, dass auch das alkoholisierte Rad fahren strafbar ist. Die Untersuchung der Blutprobe, die noch in der Nacht von ihm genommen wurde, ergab stolze 1,71 Promille. Das hätte ihn sogar den Führerschein gekostet – wenn er denn einen hätte.

Doch Christopher-Felix Hahn kam trotzdem nicht ungeschoren davon. Das Landratsamt Gießen forderte ihn auf, sich einer MPU zu unterziehen. Hahn lehnte ab. 500 Euro Strafe hatte er fürs (Rad-)Fahren unter Alkoholeinfluss schon bezahlt. Monate gingen ins Land. Als schließlich auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Gießener Fahrerlaubnisstelle den ganz großen Hammer aus der Schublade: ein amtliches Verbot, „fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge“ zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder.

Das Verbot gilt 15 Jahre lang – bis zum April 2024. „Ein Hammer“, findet Hahn und schaltet einen Anwalt ein. Der 24-Jährige fährt trotzdem weiter Rad. Jedes Mal, wenn er den Drahtesel besteigt, riskiert er 25 Euro Bußgeld ...



Berliner Kurier, 27. November 2009
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#2

Auch ein alkoholisierter Radfahrer (1,71 Promille) kann große Schäden verursachen. Aber...die Srafe dafür ist schon ganz schön hart.

Wenn du etwas haben möchtest was du noch nie gehabt hast, musst du etwas tun, was du noch nie getan hast.
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#3

Ist doch richtig so, 15 Jahre ist zwar zuviel aber was hätte passieren können.

Wenn er vor deinem Auto über die Rote Ampel fährt und du ihn tödlich überfährst,
was meinst du wer eventuell dann sein Lebenlang Psychologisch damit zu kämpfen hat?

Er auf jedenfall nicht mehr und vom Schaden auf dem man hocken bleibt mal ganz abgesehen.

Oder du baust wegen so einem, einen riesen Crash, der Fahrradfahrer fährt weiter und ist weg,
die Chancen ihn danach zu ermitteln sind gleich 0?!

Alleine die Aussage, ich weis das ich Trinke und nehme das Fahrrad, wie doof ist das denn.
Wozu gibt es Fahrdienste, Taxi, Strassenbahn oder Bus?
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#4

Genau so ist es Memo und am besten 0,0 Promille , wer 0,1 hat wird bestraft.
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#5

generell ist eine strafe richtig, aber wie viele von uns könnten ihr quad gleich mal verkeufen weil sie ein oder zwei KLEINE radler hatten??? oder sich nüchtern fahren...

Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe... Big Grin

heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown
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#6

wir hatten schon mal 0 promille, ist aber schon ne weile her und es ging auch. vom verstand her gibt es nur eins, entweder trinke ich oder fahre auch wenn es nur ein radlerchen wär.
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#7

... schöne diskusion ...

ich bin ja eurer meinung. alkohol und fahren geht gar nicht. mir ging es nur um seine strafe + mpu. die finde ich doch ein wenig zu heftig ... könnt ihr sagen, was ihr wollt
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#8

jup freddy is irgendwo eine sache der verhäldnissmäßigkeit...davon abgesehen können radler.. Big Grin auch ohne alkohol im blut ne menge schäden veruhrsachen auf dessen man sie ja nicht einfache dem grundsatz entsprechend verurteilen sollte.
letztendlich sollte jeder selnber einschätzten können ob er das risiko, alk am lenker, eingeht.ich finde persönlich sanktionen ab o,1 angemessen.
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