Freddy
30.11.2010, 12:43
ist zwar vom letzten jahr, finde es auch nicht in ordnung mit alkohol am "steuer" aber die letzte konsequenz mpu ohne führerschein mit radfahrverbot finde ich dann doch ein wenig zu heftig
Hamburg - Führerscheinentzug – davon hat jeder schon gehört. Auch von der MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die ein Autofahrer, der mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, über sich ergehen lassen muss. Aber ein Fahrverbot für Radfahrer? Und das für 15 Jahre! Das überrascht schon.
Auch Christopher-Felix Hahn, der in Gießen Theaterwissenschaften studiert, ist ziemlich verblüfft über die drakonische Strafe, die ihm aufgebrummt wurde. „Dabei ist doch eigentlich gar nichts passiert“, sagt er.
Zum Verhängnis wird ihm eine Studenten-Party: Er trinkt Bier an diesem Abend. Aber er denkt sich nichts dabei, schließlich ist er mit dem Rad unterwegs. Gegen 4.15 Uhr macht er sich auf den Heimweg, fährt bei Rot über die Ampel. Das hätte er besser nicht tun sollen. Denn er wird von der Polizei beobachtet.
„Wie viele Leute nehmen ganz bewusst das Fahrrad statt des Autos, weil sie wissen, dass sie was trinken werden?“, fragt Hahn. So wie viele andere wusste er nicht, dass auch das alkoholisierte Rad fahren strafbar ist. Die Untersuchung der Blutprobe, die noch in der Nacht von ihm genommen wurde, ergab stolze 1,71 Promille. Das hätte ihn sogar den Führerschein gekostet – wenn er denn einen hätte.
Doch Christopher-Felix Hahn kam trotzdem nicht ungeschoren davon. Das Landratsamt Gießen forderte ihn auf, sich einer MPU zu unterziehen. Hahn lehnte ab. 500 Euro Strafe hatte er fürs (Rad-)Fahren unter Alkoholeinfluss schon bezahlt. Monate gingen ins Land. Als schließlich auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Gießener Fahrerlaubnisstelle den ganz großen Hammer aus der Schublade: ein amtliches Verbot, „fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge“ zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder.
Das Verbot gilt 15 Jahre lang – bis zum April 2024. „Ein Hammer“, findet Hahn und schaltet einen Anwalt ein. Der 24-Jährige fährt trotzdem weiter Rad. Jedes Mal, wenn er den Drahtesel besteigt, riskiert er 25 Euro Bußgeld ...
Berliner Kurier, 27. November 2009
Hamburg - Führerscheinentzug – davon hat jeder schon gehört. Auch von der MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die ein Autofahrer, der mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, über sich ergehen lassen muss. Aber ein Fahrverbot für Radfahrer? Und das für 15 Jahre! Das überrascht schon.
Auch Christopher-Felix Hahn, der in Gießen Theaterwissenschaften studiert, ist ziemlich verblüfft über die drakonische Strafe, die ihm aufgebrummt wurde. „Dabei ist doch eigentlich gar nichts passiert“, sagt er.
Zum Verhängnis wird ihm eine Studenten-Party: Er trinkt Bier an diesem Abend. Aber er denkt sich nichts dabei, schließlich ist er mit dem Rad unterwegs. Gegen 4.15 Uhr macht er sich auf den Heimweg, fährt bei Rot über die Ampel. Das hätte er besser nicht tun sollen. Denn er wird von der Polizei beobachtet.
„Wie viele Leute nehmen ganz bewusst das Fahrrad statt des Autos, weil sie wissen, dass sie was trinken werden?“, fragt Hahn. So wie viele andere wusste er nicht, dass auch das alkoholisierte Rad fahren strafbar ist. Die Untersuchung der Blutprobe, die noch in der Nacht von ihm genommen wurde, ergab stolze 1,71 Promille. Das hätte ihn sogar den Führerschein gekostet – wenn er denn einen hätte.
Doch Christopher-Felix Hahn kam trotzdem nicht ungeschoren davon. Das Landratsamt Gießen forderte ihn auf, sich einer MPU zu unterziehen. Hahn lehnte ab. 500 Euro Strafe hatte er fürs (Rad-)Fahren unter Alkoholeinfluss schon bezahlt. Monate gingen ins Land. Als schließlich auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Gießener Fahrerlaubnisstelle den ganz großen Hammer aus der Schublade: ein amtliches Verbot, „fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge“ zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder.
Das Verbot gilt 15 Jahre lang – bis zum April 2024. „Ein Hammer“, findet Hahn und schaltet einen Anwalt ein. Der 24-Jährige fährt trotzdem weiter Rad. Jedes Mal, wenn er den Drahtesel besteigt, riskiert er 25 Euro Bußgeld ...
Berliner Kurier, 27. November 2009