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Umweltzonen Starten auch in Thüringen
#1

Es geht los, die Umweltzonen werden nun auch Thüringen erreichen und somit müssen
auch wir uns Gedanken darüber machen.

Erfurt wird starten damit aber es wird nicht lange dauern, das auch Weimar, Gotha oder Eisenach
nachziehen werden. Es gibt diesen Bericht aus der TLZ dazu.

Fakt ist, das alle ZM oder LOF Zulassungen in der Ausnahme sind und sich somit nicht kümmern müssen.

Tja nun stehen da aber bei manchen eben ein 250 - 300 ccm Quads vor der Tür die eine VKP Zulassungen haben,
genau diese haben da jetzt ein Problem. Das betrifft auch meine Raptor 660, die ebenfalls eine VKP
Zulassung 2004 bekommen hatte.

Dafür muß es Sonderregelungen geben, die jedoch gibt es eben nicht, sprich man muß dafür tatsächlich
eine Sondergenehmigung beantragen die natürlich Geld kostet. Es ist schon heftig das man immer
wieder für dinge Bezahlen soll, obwohl man Bestandsschutz haben sollte und vor allem weil man eben
auch ein Einwohner ist.

Vielleicht hat einer von euch schon Erfahrungen machen dürfen was Quads und Umweltzonen betrifft.

Ich habe hier folgendes noch gefunden was einige Fragen beantwortet.
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#2

ich muss auch überlegen. wie weit geht die zone und pass ich mitm golf noch rein... oder muss ich frühs und abends noch 10min laufen??? alles blödsinn und geldschneiderei. deutsche regelwut eben

Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe... Big Grin

heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown
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#3

Brilli,'index.php?page=Thread&postID=19978#post19978' schrieb:ich muss auch überlegen. wie weit geht die zone und pass ich mitm golf noch rein... oder muss ich frühs und abends noch 10min laufen??? alles blödsinn und geldschneiderei. deutsche regelwut eben

schatzi, dein golf ist ein benziner mit G-kat, somit grüne Plakette Wink
werd mal meinen tüffmann zu dem thema befragen, mal sehen was er sagt.
Es betrifft am meisten ältere dieselfahrzeuge, für viele es gibt jedoch nachrüstkat um eine grüne plakette zu bekommen. Kostenpunkt ca.1000euro. Im moment übernimmt der Staat um die 300euro(förderung, wenn weg dann weg)

Im übrigen sind die ganzen neuen regeln(z.B. tüvüberziehen=strafe, ein kennzeichen für zwei autos) die im fernsehen erzählt wurden noch lange nicht rechtskräftig.

sG
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#4

Habe gestern mit dem Quadhändler meines Vertrauens über die Sache mit den Umweltzonen gesprochen und der hat sich schlau gemacht. Scheint so als dürften wir da erstmal alle mit unseren Quads durch fahren, denn es gibt da eine Gesetzeslücke und demnach keine Regelung was Quads in einer Umweltzone angeht.

Wenn du etwas haben möchtest was du noch nie gehabt hast, musst du etwas tun, was du noch nie getan hast.
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#5

erdferkel,'index.php?page=Thread&postID=20009#post20009' schrieb:denn es gibt da eine Gesetzeslücke und demnach keine Regelung was Quads in einer Umweltzone angeht.
welche lücke? Dass es für quads keine regelung gibt glaibe ich eher. Und nur weil se "quad"s heissen? ..........sorry, klingt unplausibel. In meinem Fahrzeugschein taucht das wort "quad" gar nicht auf.
Mal ne andere idee: hat schon wer im Quadweltforum nach gefragt? ..........es gibt doch sicher quadfahrer in grossstädten die schon Umweltzonen haben!

sG
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#6

Quad steht nicht drin, aber bei denen mit VKP Zulassung steht doch meist L7E drin und der Rest hat meist ne LOF/ZM Zulassung.
Laut KFZ-Innung ist es wohl so das es keine Regelung für diese Fahrzeuge gibt, mehr kann ich im Moment auch nicht sagen.

Wenn du etwas haben möchtest was du noch nie gehabt hast, musst du etwas tun, was du noch nie getan hast.
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#7

Das hab ich im Triton-Forum gefunden. Dort sind viele User vertreten die in Großstädten wohnen und fahren.

Wie ihr sicherlich wisst, brauchen wir ja keine Feinstaubplakette.
Wie ihr natürlich auch wisst, sind nicht alle Ordnungshüter mit der Materie Quad richtig vertraut.
Daher ist es vielleicht ratsam, folgende Sachen immer "am Mann" zu tragen, wenn man in einer Umweltzone Unterwegs ist.

Ausnahmeregelungen:

Zitat:
Quelle: http://www.wuppertal.de/rathaus_behoerd ... ltzone.cfm

Stand 11.02.08

14. Gibt es grundsätzliche Ausnahmen?

Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette befahren:

* Mobile Maschinen und Geräte

* Arbeitsmaschinen

* Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

* Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

* Krankenwagen, Arztwagen mit Einsatzkennzeichnung

* Kraftfahrzeuge mit Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" besitzen und mit sich führen
Legen Sie eine Kopie beider Seiten des Schwerbehindertenausweises gut
sichtbar in die Windschutzscheibe.

* Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung

* Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO

* zivile Fahrzeuge, die zur Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr genutzt werden

* Oldtimer-Fahrzeuge, mit "H"-Kennzeichen oder mit einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind Quads mit Zugmaschinen-Zulassung

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind Quads mit VKP-Zulassung (Klasse L7e)

Zitat:

Auszug nach EG-Richlinie 2002/24/EG

Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Klasse L1e:

zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50
cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von bis zu4 kW im Falle von Elektromotoren;

Klasse L2e:

dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit vonbis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50
cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung
von biszu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren;

Klasse L3e:

Krafträder, d.h.zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen mit einem
Hubraum von mehr als50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

Klasse L4e:

Krafträder mit Beiwagen;

Klasse L5e:

dreirädrige Kraftfahrzeuge, d.h. mit drei symmetrisch angeordneten
Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50
cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

Klasse L6e:

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350
kg, ohne Masse derBatterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem
Hubraum von bis zu50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer
maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer
Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4
kW im Falle von Elektromotoren. Diese Fahrzeuge müssen den technischen
Anforderungen für dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e genügen,
sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist;

Klasse L7e:

vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Klasse L6e fallen, mit
einer Leermasse von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur
Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Falle von
Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15
kW. Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den
technischen Anforderungen für dreirädrige Kraftfahrzeuge der KlasseL5e
genügen, sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist.


Wie ihr seht, gelten Quads der Klasse L7e als dreirädrige Fahrzeuge,
und deshalb brauchen wir keine Plakette und dürfen ohne in die Umweltzonen.

So solltet ihr relativ sicher sein, dass euch nichts passiert.

geschrieben von maba2003 am 11 Feb 2008 16:26


Ach so, wenn die bei der Zulassungsstelle alles richtig gemacht haben, steht in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1 unter Punkt J: L7e
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#8

Ups, durch's kopieren ist der Beitrag etwas auseinander gezogen worden Whistling
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#9

danke sehr axel! Demnach sind alle "unsere" fahrzeuge fein raus!? Egal ob ZM, VKP oder sonnstwas?

sG
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#10

so deute ich das auch. Wink
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