Hi zusammen,
Hab's heute erst gelesen. Alles bullshit, was die EU-Heinis wieder quarken.
Da hat es mal einen Bundestagsabgeordneten gegeben, der die Helmpflicht für Cabriofahrer gefordert hat - Norbert Otto / CDU / Erfurt ... Hab auch 'n Cabrio, Helm aber dafür bis heute nich.
Behaupte mal, dass das nie kommt. Völliger Unsinn.
Natürlich immer ein gefundenes Fressen für irgendwelche unterbelichteten Medienfuzzies ... sensationell ... Oppa und Omma und die Spazierengeher werden's richtig geil finden.
Will allerdings auch auf Asphalt gar nicht 200 fahren mit den Bighorns, aber das begreifen diese Leute eh nich ...
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Hey Gemeinde, Riesen Wirbel um das was da 2016 kommen sollte und jetzt spricht keiner mehr drüber???
Weiß jemand ob es da was genaues gibt zu den Neureglungen der Quads ab nächstem Jahr oder was da passieren soll????
Beschleunigung ist,wenn die Tränen der Ergriffenheit Waagerecht zum Ohr hin abfliessen
-Walter Röhrl-
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Aus der Quelle Facebook Gruppe "GEGEN die Quad / ATV Neuregelungen 2016"
hier der Link zur Gruppe:
https://www.facebook.com/groups/quad2016/
Zitat: UPDATE 30.09.2015:
Hallo werte Quadgemeinde, es ist wohl an der
Zeit das Thema nochmals zu beleuchten und daher hier nun ein Blick mit
persönlicher Einschätzung.
Als das Thema Neuregelungen 2016
frisch auf kam, stürzten sich eigentlich alle, die medial das Thema
genauer unter die Lupe nehmen wollten, auf jegliche Information
diesbezüglich. Schnell wurde das Thema, meiner Meinung nach verfrüht,
als "halb so wild" abgetan, da Einzelgenehmigungsverfahren (Wozu u.a.
die LOF Zulassung gehört) nicht betroffen scheinen. Nachdem ich die Tage
dieses Thema nochmal genau beleuchtete wurde mir aber klar, dass es
einen viel wichtigeren Punkt wie die allgemeinen Neuregelungen für Quads
im allgemeinen, also die VKP Zulassung bis 15kw, gibt. Für viele von
uns ist die offene Leistung in Kombination einer Einzelabnahme und
Typisierung als LOF / Zugmaschine wichtig. Bedeutet also im
Umkehrschluss, es ist viel wichtiger was der Gesetzgeber / die EU denn
für die LOF Zulassung plant, denn schlussendlich muss jedes Quad, dass
als LOF zugelassen wird, auch jene EU Vorschriften die für LOF
festgesetzt sind einhalten, und der jeweilige TÜV Prüfer kann nur in
besonderen Fällen davon abweichen bzw. Einzelgenehmigungen erteilen.
Fallbeispiel Rückwärtsgang bei 4 Zylindern: Ein jeder weiss
mittlerweile, dass der Gesetzgeber den TÜV Ingenieuren Vorgaben gibt wie
mit Einzelgenehmigungen umzugehen ist. Beim Rückwärtsgang wurde hier
der Vermerk gegeben "Ausnahmegenehmigung nicht empfohlen" und seither
streuben sich die meisten Prüfer eben auch jene zu erteilen. Es bleibt
also abzuwarten, welche neuen Bestimmungen die LOF Zulassungen betrifft
und welche Vermerke dann zum Thema Ausnahmegenehmigungen getroffen
werden, so werden dann auch die Prüfer im wesentlichen agieren.
Interessante Punkte werden sein: OBD Schnittstelle, Emmissionswerte,
Überrollbügel, Sicherheitsgurte und Differential. Dies im Hinblick auf
Neuzulassungen, Einzelabnahmen nach Umbau (z.B. Vierzylinder) oder
nachträglicher Typisierung von L7e / VKP auf LOF. Wer sich also zu früh
freute, dass ja alles halb so wild sei, sollte hier vll. etwas
aufhorchen. Die damalige Mail an das KBA gab keinen Aufschluss wie genau
die Gesetze nun verabschiedet werden. Nun haben wir September 2015 und
ich habe nochmals eine Mail an das BMVI gesendet. Hier die Mail im orig.
Text, jene ist bisher leider unbeantwortet:
-----------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits 2013 befand ich mich in Kontakt mit der Pressestelle des KBA in
Bezug auf die EU Neuregelungen 167/2013 und 168/2013 um Informationen
speziell für Fahrzeuge der Gruppe L7 (Quads) zu erhalten. In meiner
Eigenschaft als Administrator eines großen Quadforum (www.quadhilfe.d)
und einer Gruppe bei Facebook mit mehr als 2000 Mitgliedern, möchte ich
nun das Thema noch einmal aufgreifen.
Die EU hat speziell für
Quads durch die neuen Verordnungen einige Fragen aufgeworfen und ich
würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich nähere Informationen
übermitteln könnten.
Wird es in Zukunft weiterhin möglich sein ein Quad mit hoher Leistung als LOF / Zugmaschine zuzulassen?
Wenn ja, welche Grenzwerte in Bezug auf Endgeschwindigkeit und
Lautstärke sowie Emission sind hier einzuhalten? Sprich, welche
detaillierten technischen Ausführungsbestimmungen wird es geben?
Werden Gebrauchtfahrzeuge welche bereits als LOF / Zugmaschine zugelassen waren einen Bestandsschutz geniessen?
Welche genauen techn. Veränderungen / Vorschriften gelten ab 2016 für
Neufahrzeuge welche nicht als VKP, also unter 15kw, sondern als LOF /
L7e zugelassen werden? Hier speziell die Frage, ob eine OBD
Schnittstelle oder wie oft nun angekündigt ein Differential,
Überrollschutz sowie Sicherheitsgurt zwingend notwendig sein wird?
Hintergrund der Fragen ist u.a. die Entwicklung der Neufahrzeuge,
welche meist aus nicht EU Staaten stammen und wie die Hersteller nun ab
2016 damit umgehen, sowie natürlich auch bereits ambitionierte
Sportquadfahrer, welche darum bangen, massgeblich in Ihrem Hobby
beschnitten zu werden. Im Internet haben sich 2013 Tausende Quadfahrer
zusammengeschlossen um diesbezüglich Informationen zu erhalten.
Weiter bitten wir hiermit um die Genehmigung den Schriftverkehr veröffentlichen zu dürfen.
------------------------------------------
Werde Euch auf dem Laufenden halten sobald eine Antwort kommt.
Weiter noch in eigener Sache:
Wie zermürbend das Thema bzw. der Umgang zwischen den Quadfahrern und
vor allem auch jenen die sehr Aktiv in diesem Bereich medial sind ist,
kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Mittlerweile wurde ich aus der
FB Gruppe "Alle Quad und ATV Fahrer" gelöscht, lediglich weil ich die
Administrationsgebahren und den Umgangston unter den Usern unerträglich
fand und somit ein paar mal genau jenes sachlich, ruhig und ohne
jegliche Beschimpfungen kritisiert habe. Ein Klick und man ist entfernt.
Diese Woche stellte ich unter einem Posting zu einer Quadmesse sachlich
und ruhig die Frage ob da wohl nicht all zu viel los war, weil die
Bilder kaum Besucher zeigten und es mich interessierte, da ich da
eigentlich selbst einen Besuch abstatten wollte. Reaktion: Kommentar
gelöscht / vom Ersteller (Magazinherausgeber) aus der Freundesliste
gelöscht. Persönlich finde ich sehr schade, dass Ihr alle da draussen
nur zum Lesen, aber nie zum kritischen Hinterfragen verdonnert werdet.
Hier wird um jeden User gehascht um die Grupp en so gross zu machen,
dass ich es auch sehr interessant fand, wer denn so alles (bis ins
Ausland) mit in den Adminteams sitzt, und wie mit Kritik oder
unangenehmen Fragen umgegangen wird. Diese Gruppe hier hat zumindest
keinen kommerziellen Charakter, ist sachlich und ruhig, regt zur
Diskussion an und wird kaum zugespammed, weil nicht zugesehen wird bis
zum letzten Punkt wie User sich verbal Beschimpfen und Beleidigen.
Vielen Dank hierfür! Denn das ist Euer Verdienst, auch dass ich dadurch
sehr wenig administrieren muss.
Somit bleibe ich weiter für Euch
am Ball und freue mich sobald es hoffentlich auch mal wieder was
erfreuliches zu berichten gibt.
Bis dahin - Euer Sascha
Danke an den Sascha, der im Name aller sich da so reinhängt.
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Danke Sven, hoffe du hältst uns auch hier weiter auf dem laufenden wenn es etwas gibt
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So nun zum Abschluß der Neugelungen 2016, Quelle ist von der Quadwelt aus dem Facebook:
Zitat:Die Neuregelungen vom Winde verweht …
Wir haben mittlerweile
zig Seiten gelesen, mit Experten telefoniert und sagen heute: Keine
Panik. Es ändert sich wenig. Das Schlupfloch bleibt die LOF-Zulassung!
Doch ein paar Veränderungen gibt es doch.
2016 sollen die EU-weit
gültigen Bestimmungen der VKP-Zulassungen geändert werden. Nicht mehr
und nicht weniger. Übersetzt heißt das: die VKP-Zulassung ist schon
heute europaweit identisch und wird durch die Neuregelungen zukünftig
verändert. Dieser Schritt ist ein EU-weiter, doch die deutschen
Spezialnormen, wie eben die LOF-Zulassung, bleiben erhalten!
Zu den Details:
Die VKP-Zulassung wird durch verschiedene Klassen der Zulassungsmöglichkeiten,
aber auch –notwendigkeiten, erweitert.
Eine Klasse für schwere Straßenquads wird eine maximale Leistung von 15
kW vorschreiben und ein Differenzial, jedoch keine
Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine Klasse wird für schwere Geländequads
ein Differenzial und 90 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreiben, jedoch
keine Leistungsbeschränkung. Heißt also so viel wie: die VKP-Zulassung
verschlechtert sich nicht, ganz im Gegenteil – sie wird in einigen
Fällen für Verbesserungen sorgen. Hersteller, die schwere Geländequads
verkaufen wollen, welche „nur“ 90 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweisen,
müssen das Fahrzeug nicht auf 15 kW beschränken. Die Leistung ist dann
egal, solange die Voraussetzungen der L7E-A Klasse beachtet werden. Ein
Vorteil, wie wir finden.
Demnach ist die größte Veränderung, die
zweifelsfrei für notwendige Veränderungen bedarf, die Einführung des
Differenzials. Aber eben nur bei der „neuen“ VKP-Zulassung. Dadurch
dürften es einige Hersteller schwer haben, andere eher nicht.
Bestandsschutz besteht für alle Fahrzeuge, die aktuell zugelassen sind.
All diese Veränderungen wirken sich aber nicht auf die LOF-Zulassung aus,
sie bleibt unverändert bestehen!
Also Leute, alles gut! LOF sind die drei Buchstaben unserer Szene.
Quelle:
https://www.facebook.com/Quadwelt/posts/...cation=ufi
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Danke für die info
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