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#1

ich zitiere mal aus einem anderen Forum (angaben ungeprüft!)

"Ich habe mich gerade mal mit der Thematik der neuen "CO² Steuer" ein wenig auseinander gesetzt.

Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, benötigen Angaben über den CO² Auststoß (Fahrzeugschein Punkt: V.7). Sonst ist keine Zulassung mehr möglich.

Da aber Kawasaki offiziell keine Angaben zum CO² Ausstoß macht, muß für jede KFX ( jedes Fahrzeug), welches über eine Einzelabnahme zum Verkehr zugelassen wird, ein CO² Wert vom entsprechenden Sachverständigen, errechnet werden.

Zur Berechnung dieses Wertes habe ich folgendes gefunden:


ZitatGemäß Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, bau und Stadtentwicklung vom 09.06.2009, AZ S34/7351.5/4/01044135, ist der kombinierte CO²- Wert nach dem in der Anlage des Schreibens aufgeführten Berechnungsverfahren zu ermitteln, sofern die Angabe des Wertes auf den Fahrzeugpapieren bzw. bei den dem KBA vorliegenden Typdaten nicht nachgewiesen ist.

Dabei gilt für die Berechnung für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren:

a) CO² = 0,047 x m + 0,561 x p + 56,621 ( manuelle Schaltung )
b) CO² = 0,102 x m + 0,328 x p + 9,481 ( automatische Schaltung )

wobei m = Leermasse in Kg und p = Leistung in kW

Für eine KFX 700 ergibt sich dabei folgende Rechnung.

Leermasse in kg ( Fz-Schein - Punkt G ): 249 kg
Leistung in kw: 36 kw

Da Automatik Fahrzeug kommt Rechnung B zum tragen:

249 kg x 0,102 = 25,40
36 kW x 0,328 = 11,81
+ 9,481

ergibt zusammen 25,40 + 11,81 + 9,481 = ~ 47 gr. CO² Ausstoss.

Ferner findet der Hubraum nur noch im Rahmen eines Sockelbetrags Beachtung: Für Benziner sind dann 2,00 € pro angefangene 100 Kubikzentimeter maßgebend.

Bis 2011 fällt bei einem Ausstoß bis zu 120 Gramm pro Kilometer KEINE Kfz-Steuer mehr an !!!! Die Schwelle sinkt bei Neuzulassungen ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf die Endstufe von 95 Gramm.

Der sehr niedrige CO² Ausstoß und der neue Sockelbetrag hat zur Folge, das eine KFX 700 mit der Zulassung ab dem 01.07.2009 nur noch 14 Euro ( 7 x 100 ccm x 2 Euro ) Steuer bis mindestens zum Jahr 2014 bezahlen muss

Alle Fahrer von alten KFX'en sind jetzt ein bisschen in den A..... gekniffen, denn für diese Fahrzeuge gelten weiterhin 177 Euro Steuern pro Jahr.

In einigen Foren war zu lesen, das neu zugelassene Quads sogar Steuerbefreit wurden. Das ist auch völlig korrekt, denn im Rahmen des Konjunkturpaket I wurden alle neu zugelassenen Fahrzeuge für ein Jahr von der Steuer befreit.

Dieses Konjukturpaket I ist aber mit Wirkung zum 30.06.2009 ausgelaufen und nun greift seit dem 01.07.2009 die Besteuerung nach Schadstoffausstoß.

Ich dachte, das diese Infos vielleicht für den einen oder anderen von Interesse sein könnten."

ZITAT ENDE

Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe... Big Grin

heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown
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#2

ohh armer brilli, fühlst du dich auch in den a.... g......????
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#3

boah.......das sind locker über 100l Sprit den wir pro(!) Jahr verfahren könnten!!!!! Smile =) Big Grin Wink

sG
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#4

Coole Sache das, beim nächsten Fahrzeug wissen wir bescheid.

Es gibt soweit ich weis kein Quad Hersteller den CO² Wert an, oder?
So ne schöne günstige Steuer das wäre schon was, hach ja

Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
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#5

gut zu wissen.

ein grund mehr bei der nächsten anschaffung was großes zu kaufen.

wenn man dann eh fast keine steuer zahlt....kanns nich groß genug sein Big Grin und der spritverbrauch tut einem nicht ganz so weh. Wink

@brilli

dieser beitrag bekommt das prädikat

besonders wertvoll Big Grin
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#6

So mal ganz aktuell eine Erklärung, die Berechnung oben die seit dem 01.07.2009 gültig war ist hinfällig.

In einer 5. Gesetzesänderung werden nun die Quads ab dem 01.Juli 2010 wieder nach ccm besteuert. Das bedeutet das für LOF sowie VKP Fahrzeuge je 100ccm = 25.36 € anfallen.

Die, die ein Farzeug in der zwischenzeit vom 1.Juli 2009 bis heute gekauft haben, bekommen noch die dicke Rechnung vom Finanzamt nach. Der Grund ist das die Bescheide alle nur vorläufig sind und somit das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen kann. Was möglich sein kann, ist das Besitzer die um den 01.Juli 2009 ein Fahrzeug gekauft haben diese Nachzahlung nicht erhalten werden. Da das Gesetz erst jetzt Gültigkeit hat, jedoch für das neue Jahr voll Bezahlen müssen.


Diverse Quad Magazine haben dazu auch Beiträge verfasst, da es Unstimmigkeiten gab. Der Staat läßt sich das Geld für die Quadversteuerung nun mal nicht entgehen. X(

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#7

Ach hör doch uff.

Wenn du etwas haben möchtest was du noch nie gehabt hast, musst du etwas tun, was du noch nie getan hast.
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#8

na ja ... 1. betrifft es mich nicht, da ich schon so viel bezahle und 2. habe ich nur 250 ccm

aber die die nachzahlen müssen ist es schon ärgerlich. dies wäre nicht so, wenn man gleich den vollen betrag von anfang an bezahlt hätte ... aber so ;(
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#9

Die sehn schon zu das es einen nicht zu gut geht. Wenn die Arschlöcher dann noch ne Rasseliste für die Hunde einführen , dann kann ich vielleicht noch 600 € Kampfhundesteuern zahlen. Alles Drecksäcke an der Regierung !

Schickt nicht Schafe , um einen Wolf zu töten !
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#10

...so, habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Statt 16€ jährlich (2€ pro 100ccm, bei 800 ccm) soll ich nun künftig 202€ (25.36€ pro 100 ccm) zahlen, wenn ich´s richtig verstanden habe. K l a s s e !!! Tongue

Das sind 1162,5 % ! ;(

Achja, und da die neue Regelung schon ab dem 1.7. diesen Jahres gilt und ich nach der alten Regelung schon bis anf. Dezember 2010 gezahlt habe, zahle ich nun noch für 5 Monate den neuen Steuersatz nach. Macht also zusammen ne Rechnung von über 280 €, per Lastschrift. Tongue

8) 8) 8) D A N K E liebe Regierung Merkel 8) 8) 8)

C’est la vie
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