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der gute TÜV
#1

Ich komme gerade vom tüv und habe die Schnauze voll ! Jeder Tüver macht und sagt was anderes ! Jetzt muß ich mir für vorne ein Kenzeichen besorgen wobei ich noch nie ein 2tes hatte !

brauche einen 2ten Spielgel ???

und meine Reifengröße ??

hat jemand eine Freigabe ??

Suzuki ltz400 / kfx 400

165 / 70 - 10 ( 18,5 x 6 -10 )

225 / 40 - 10 ( 18 x 10 -10 )

ich krisch noch plak mit der Scheiße !
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#2

also die reifen (gute haben) brauchen eine straßenzulassung e-prüfzeichen: richtig (steht glaube ich mit auf dem reifen)

und deine angegebenen reifengrößen scheinen mir wirklich nicht richtig zu sein (kann mich auch irren ...)

du hast glaube ich 20 x 11-9 und 21 x 7 -10

oder hier:

http://cgi.ebay.de/1-Satz-neue-Slasher-R...7C294%3A50
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#3

zum kennzeichen:

eigentlich brauchst du ein vorderes, jedoch gibt es die regelung .... glaube ichbis 15 kw und nicht mehr als 400 kg brauchst du kein's, dies nennt sich (glaube ich) L7E fahrzeug oder so ...
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#4

na das ist ja mal wieder deutschland Big Grin

Zum Nummerschild:

"der § 10 Abs.5 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beantwortet Ihre Frage. Dort ist gereglt, das Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen an der Vorder- und Rückseite vorhanden und fest angebracht sein müssen.

Nachfolgend werden im genannten § Ausnahmen geregelt, Quads sind darin nicht einbezogen."

Dies habe ich beim zuständigen Amt als Antwort zur Frage brauch ich 2 Nummernschilder erhalten.

Als Fahrzeugführer musst du dich selber darum kümmern das du 2 Kennzeichen bekommst. Ist ne sauerrei aber das ist leider so.

Aber mal im ernst ausser beim TÜV wirste das nie brauchen. Besorg dir eins und machs dannach wieder ab wenns dich stört.


Alternativ einfach mal zum anderem TÜV oder bei ner Werkstatt TÜV machen lassen, eventuell mogeln die es ja durch ;-)

na dann viel Glück beim nächsten TÜV Besuch.
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#5

hi
ich habe vor ca. 2 jahren mein quad, da ich umgezogen bin, in einen anderen landkeis umgemeldet von IK auf SLF
bis dahin hatte ich offizell nur 1 nr.schild
aber seit dem habe ich auch 2
früher gab es mal ne regelung mit nur einem schild und ich denke mal das vieleicht noch einige fahrzeuge so rum fahren aber was ist mit denen wenn sie in ne kontrolle kommen
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#6

laut StVZO bzw.FZV müssen 2 Kennzeichen angebracht sein sowie auch 2 Spiegel.Punkt...

Die Reifen sollten eingetragen sein bzw.ne Zulassung für die Straße haben.Ist aber oft bei neu ausgelieferten Fzg.nicht mal der Fall.Sowie z.B bei meinem Kollegen KFV 750 Atv,original ausgeliefertes Fzg.und original Geländereifen darauf aber sind nicht in Germany für die Straße zugelassen.Interessiert ja eigentl.erstmal auch keinen.Nur wenn was passiert kann halt die Versicherung sich querstellen auch.

Alles andere bei einer Kontrolle ist reine Glückssache...
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#7

Ich möchte nur mal an Harz 7 erinnern , wo die Sonderschule Ausgang hatte und an der Tanke Bienchenpunkte und 40 € verteilte.Das hilft kein diskutieren und 15 kw und was noch so jeder findet oder gehört haben will-Pflicht für alle und wenn du drann bist , biste dran !Ich muß mein vorderes auch noch dran machen , habe aber eins schon. Und Reifen gibt es laut Rmx ne Regelung , so ein bis zwei Größen größer oder kleiner sollen wohl ohne Eintragung gehn.Ich für mein Teil fahre nur das was drinnsteht und damit können die mich mal Weihnachten besuchen.

Iceman

Schickt nicht Schafe , um einen Wolf zu töten !
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#8

Jup, ist so Kennzeichen vorne Pflicht! Nur ich weis nicht ob es den TÜV was angeht es gehört nicht zur Technischen Abnahme und hat nichts mit dem Zustand des Fahrzeugs zutun?! Wenn du nen Stillgelegtes Fahrzeug hin bringst sind gar keine dran und ganz ehrlich, ich hatte zum TÜV nie eins vorne dran, dafür darf es keinen Mängel geben!

Rennleitung und Ordnungsamt Interessiert es dagegen schon.

Spiegel auch wenn einige nur einen dran haben, so machen die es ja nur weil sie beim Fahren stören oder beim Kullern kaputt gegangen sind. Das ändert aber nichts daran das 2 Pflicht sind.

Reifen, mach es wie es Infinity schon geschrieben hat. Statt neue kaufen einfach eintragen lassen, bist doch eh einmal beim TÜV.
Solltest aber prüfen ob dein Tacho auf diese größe eingestellt ist bzw. ob es überhaupt möglich ist diesen auf andere Rad größen einzustellen. Sollte das an deinem Tacho nicht gehen, so haste nen neues Problem, weil dann stimmt die gefahrene Geschwindigkeit nicht da wird dir auch der TÜV die Reifen nicht eintragen können. Der Umfang deines komplett Rad´s muss dann gleichbleiben, zumindestens dort wo der Geber vom Tacho sitzt. Breite ist in dem Fall Wurst, das bekommste eingetragen.

Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
[Bild: quad-th-designbanner.jpg]
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#9

2ter spiegel ist nur pflicht, wenn die eingetragene höchstgeschwindigkeit 100km/h überschreitet

Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe... Big Grin

heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown
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#10

@brilli

wo steht das in der StVZO ???
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