13.10.2008, 22:36
Zitat:Original von Memoryking
. Du solltest aber trotzdem einen Parkschein ziehen und einstecken, im Falle eines Knöllchen kannst du ihm beim Einspruch bzw, anhörungsbogen mit entsprechender Begründung dann nach reichen, Ort, Datum und Uhrzeit stimmen ja dann.
Das waren die worte einer Politesse, die ich zu dem thema mal fragte.

sG