31.05.2020, 21:56
LED_Bar sind Arbeitscheinwerfer. Sie müssen lediglich extra geschaltet werden können. Hatte deswegen mit meinem TÜV-Mann ein Gespräch was erlaubt ist und was nicht. Es spielt nichtmal eine Rolle ob die Arbeitschscheinwerfer ne E-Nummer haben. Im öffentlichen Strassenverkehr dürfen sie allerdings nicht verwendet werden.
Willst auf der Strasse mit Fernstrahlern fahren wirst wohl um Hella & co nicht rumkommen. Also irgendwas mit E-Nummer. Extra eingetragen müssen die aber auch nicht.
Wenn du am Schalthebel ein Schalter einbaust ist das Eine technische Veränderung. Einzelabnahme!. Baust dir aber nen Arbeitscheinwerfer nach hinten den du extra schalten kannst... siehe Arbeitsscheinwerfer.
Willst auf der Strasse mit Fernstrahlern fahren wirst wohl um Hella & co nicht rumkommen. Also irgendwas mit E-Nummer. Extra eingetragen müssen die aber auch nicht.
Wenn du am Schalthebel ein Schalter einbaust ist das Eine technische Veränderung. Einzelabnahme!. Baust dir aber nen Arbeitscheinwerfer nach hinten den du extra schalten kannst... siehe Arbeitsscheinwerfer.
Kein WegPräzision ist das Ziel
#53# Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt leise die Melodie von Tetris 8o