30.01.2013, 14:40
in etwa so:
Abs:_______________________________________
An:
Finanzamt ________
_________________
_________________
Bitte um Überprüfung des Steuerbescheides zur KFZ- Steuernummer ___________
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit
meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie um die Überprüfung meines
Steuerbescheides zur Kraftfahrzeugsteuernummer _________ bitten.
Meines
Erachtens ist es bei der Berechnung und Ausfertigung des
Steuerbescheides zu einem Fehler gekommen, da eine Berechnung nicht nach
der Klasse T5 also nach dem Gewicht meines Fahrzeuges von 534 kg
erfolgt ist.
Da für mein Fahrzeug keine Emmissionswerte unter den
Punkten 14 und 14.1 meiner Zulassungsbescheinigung existieren und das
Fahrzeug laut Fahrzeugschein Punkt „J“ mit der Kennzahl 89 geschlüsselt
ist, müsste meines Erachtens eine Berechnung nach der Klasse T5 also für
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, also nach der
zulässigen Gesamtmasse berechnet werden.
Ich sende Ihnen zusammen mit
diesem Schreiben, sowohl die Kopie des Steuerbescheides über die
Kraftfahrzeugsteuer mit. Des Weiteren finden Sie anbei die Kopie meine
Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Vielen Dank im Voraus für Ihre
Bemühungen bei der Überprüfung meines Steuerbescheides und weiteren
Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe bis auf
weiteres.
Mit freundlichen Grüßen
habs och schon versucht. per einschreiben mit rückschein. nicht mal der kam zurück.
Abs:_______________________________________
An:
Finanzamt ________
_________________
_________________
Bitte um Überprüfung des Steuerbescheides zur KFZ- Steuernummer ___________
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit
meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie um die Überprüfung meines
Steuerbescheides zur Kraftfahrzeugsteuernummer _________ bitten.
Meines
Erachtens ist es bei der Berechnung und Ausfertigung des
Steuerbescheides zu einem Fehler gekommen, da eine Berechnung nicht nach
der Klasse T5 also nach dem Gewicht meines Fahrzeuges von 534 kg
erfolgt ist.
Da für mein Fahrzeug keine Emmissionswerte unter den
Punkten 14 und 14.1 meiner Zulassungsbescheinigung existieren und das
Fahrzeug laut Fahrzeugschein Punkt „J“ mit der Kennzahl 89 geschlüsselt
ist, müsste meines Erachtens eine Berechnung nach der Klasse T5 also für
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, also nach der
zulässigen Gesamtmasse berechnet werden.
Ich sende Ihnen zusammen mit
diesem Schreiben, sowohl die Kopie des Steuerbescheides über die
Kraftfahrzeugsteuer mit. Des Weiteren finden Sie anbei die Kopie meine
Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Vielen Dank im Voraus für Ihre
Bemühungen bei der Überprüfung meines Steuerbescheides und weiteren
Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe bis auf
weiteres.
Mit freundlichen Grüßen
habs och schon versucht. per einschreiben mit rückschein. nicht mal der kam zurück.
