25.06.2010, 10:54
So mal ganz aktuell eine Erklärung, die Berechnung oben die seit dem 01.07.2009 gültig war ist hinfällig.
In einer 5. Gesetzesänderung werden nun die Quads ab dem 01.Juli 2010 wieder nach ccm besteuert. Das bedeutet das für LOF sowie VKP Fahrzeuge je 100ccm = 25.36 € anfallen.
Die, die ein Farzeug in der zwischenzeit vom 1.Juli 2009 bis heute gekauft haben, bekommen noch die dicke Rechnung vom Finanzamt nach. Der Grund ist das die Bescheide alle nur vorläufig sind und somit das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen kann. Was möglich sein kann, ist das Besitzer die um den 01.Juli 2009 ein Fahrzeug gekauft haben diese Nachzahlung nicht erhalten werden. Da das Gesetz erst jetzt Gültigkeit hat, jedoch für das neue Jahr voll Bezahlen müssen.
Diverse Quad Magazine haben dazu auch Beiträge verfasst, da es Unstimmigkeiten gab. Der Staat läßt sich das Geld für die Quadversteuerung nun mal nicht entgehen. X(
In einer 5. Gesetzesänderung werden nun die Quads ab dem 01.Juli 2010 wieder nach ccm besteuert. Das bedeutet das für LOF sowie VKP Fahrzeuge je 100ccm = 25.36 € anfallen.
Die, die ein Farzeug in der zwischenzeit vom 1.Juli 2009 bis heute gekauft haben, bekommen noch die dicke Rechnung vom Finanzamt nach. Der Grund ist das die Bescheide alle nur vorläufig sind und somit das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen kann. Was möglich sein kann, ist das Besitzer die um den 01.Juli 2009 ein Fahrzeug gekauft haben diese Nachzahlung nicht erhalten werden. Da das Gesetz erst jetzt Gültigkeit hat, jedoch für das neue Jahr voll Bezahlen müssen.
Diverse Quad Magazine haben dazu auch Beiträge verfasst, da es Unstimmigkeiten gab. Der Staat läßt sich das Geld für die Quadversteuerung nun mal nicht entgehen. X(