20.08.2009, 18:30
Ja mein Tip ist, schaue mal nach, ob es einen Weg gibt um auf deinen Weg zu kommen, (wo man dich ermittelt hat) wo vielleicht das Verbotschild fehlt. Wenn ja, hast du deine Frage beantwortet und schilderst es so, das es dir nicht bewusst war und das es keine beschilderung gab, die dich darauf hingewiesen hat diesen Weg nicht zubefahren.
Allerdings zählen keine Querfeldeinwege, muss schon ein richtiger befahrbarer Weg sein ohne Schild.
Allerdings zählen keine Querfeldeinwege, muss schon ein richtiger befahrbarer Weg sein ohne Schild.