14.07.2009, 22:51
laut StVZO bzw.FZV müssen 2 Kennzeichen angebracht sein sowie auch 2 Spiegel.Punkt...
Die Reifen sollten eingetragen sein bzw.ne Zulassung für die Straße haben.Ist aber oft bei neu ausgelieferten Fzg.nicht mal der Fall.Sowie z.B bei meinem Kollegen KFV 750 Atv,original ausgeliefertes Fzg.und original Geländereifen darauf aber sind nicht in Germany für die Straße zugelassen.Interessiert ja eigentl.erstmal auch keinen.Nur wenn was passiert kann halt die Versicherung sich querstellen auch.
Alles andere bei einer Kontrolle ist reine Glückssache...
Die Reifen sollten eingetragen sein bzw.ne Zulassung für die Straße haben.Ist aber oft bei neu ausgelieferten Fzg.nicht mal der Fall.Sowie z.B bei meinem Kollegen KFV 750 Atv,original ausgeliefertes Fzg.und original Geländereifen darauf aber sind nicht in Germany für die Straße zugelassen.Interessiert ja eigentl.erstmal auch keinen.Nur wenn was passiert kann halt die Versicherung sich querstellen auch.
Alles andere bei einer Kontrolle ist reine Glückssache...