14.07.2009, 21:08
na das ist ja mal wieder deutschland 
Zum Nummerschild:
"der § 10 Abs.5 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beantwortet Ihre Frage. Dort ist gereglt, das Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen an der Vorder- und Rückseite vorhanden und fest angebracht sein müssen.
Nachfolgend werden im genannten § Ausnahmen geregelt, Quads sind darin nicht einbezogen."
Dies habe ich beim zuständigen Amt als Antwort zur Frage brauch ich 2 Nummernschilder erhalten.
Als Fahrzeugführer musst du dich selber darum kümmern das du 2 Kennzeichen bekommst. Ist ne sauerrei aber das ist leider so.
Aber mal im ernst ausser beim TÜV wirste das nie brauchen. Besorg dir eins und machs dannach wieder ab wenns dich stört.
Alternativ einfach mal zum anderem TÜV oder bei ner Werkstatt TÜV machen lassen, eventuell mogeln die es ja durch ;-)
na dann viel Glück beim nächsten TÜV Besuch.

Zum Nummerschild:
"der § 10 Abs.5 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beantwortet Ihre Frage. Dort ist gereglt, das Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen an der Vorder- und Rückseite vorhanden und fest angebracht sein müssen.
Nachfolgend werden im genannten § Ausnahmen geregelt, Quads sind darin nicht einbezogen."
Dies habe ich beim zuständigen Amt als Antwort zur Frage brauch ich 2 Nummernschilder erhalten.
Als Fahrzeugführer musst du dich selber darum kümmern das du 2 Kennzeichen bekommst. Ist ne sauerrei aber das ist leider so.
Aber mal im ernst ausser beim TÜV wirste das nie brauchen. Besorg dir eins und machs dannach wieder ab wenns dich stört.
Alternativ einfach mal zum anderem TÜV oder bei ner Werkstatt TÜV machen lassen, eventuell mogeln die es ja durch ;-)
na dann viel Glück beim nächsten TÜV Besuch.