17.06.2009, 20:23
mit dem RG da hast Du Recht memo.Eine ZM ohne RG wäre rein logisch auch albern da es als Nutzfahrzeug ja eingesetzt werden sollte.Und da sollte eine ein RG gänzlich Vorausetzung sein.
Und eine Steuerbefreiung mit grünen KZ wird wohl wie du schon bemerkt hast nur sehr wenigen zugute kommen.Nämlich denen wo deffinitiv nachgewiesen werden kann dass das Atv nur als Nutzfahrzeug auch tatsächlich genutzt wird und nicht für Spaß oder Personenbeförderungszwecke benutzt wird bzw.benutzt werden kann.Ich denke da wird man tausend Nachweise erbringen müssen um evtl.in den Genuss zu kommen.
Das jedes Bundesland aber die ZM unterschiedlich besteuert ist mir eigentl.nicht logisch.Da es im Kraftfahrzeugsteuergesetz,welches für ganz Germany gilt,klare Richtlinien gibt! Nur scheinen diese unsere Beamten unterschiedlich auszulegen.
Denke das es im Zuge der EU aber auch da noch zu einheitlichen Regelungen kommen wird.Sollte man zumindest annehmen.
Und eine Steuerbefreiung mit grünen KZ wird wohl wie du schon bemerkt hast nur sehr wenigen zugute kommen.Nämlich denen wo deffinitiv nachgewiesen werden kann dass das Atv nur als Nutzfahrzeug auch tatsächlich genutzt wird und nicht für Spaß oder Personenbeförderungszwecke benutzt wird bzw.benutzt werden kann.Ich denke da wird man tausend Nachweise erbringen müssen um evtl.in den Genuss zu kommen.
Das jedes Bundesland aber die ZM unterschiedlich besteuert ist mir eigentl.nicht logisch.Da es im Kraftfahrzeugsteuergesetz,welches für ganz Germany gilt,klare Richtlinien gibt! Nur scheinen diese unsere Beamten unterschiedlich auszulegen.
Denke das es im Zuge der EU aber auch da noch zu einheitlichen Regelungen kommen wird.Sollte man zumindest annehmen.