17.06.2009, 20:17
Hallo alles zusammen,
also, ich muss den beiden Beiträgen von am.bey voll zustimmen.
Es werden definitiv keine Quads mehr als Zugmaschine besteuert.
Zulassung und Besteuerung können unterschiedlich sein. Es kann also ein
Quad als ZM zugelassen werden, wird aber mit 25,36 Euro pro 100ccm
besteuert.
Man kann ein Quad bzw. ATV nur noch als ZM zulassen wenn nachgewiesen wird das dies ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
D.h. man muss nachweisen, daß man Ackerland besitzt und dann bekommt man ein grünes Kennzeichen und alles ist schön, ZM-Besteuerung.
Da wir wissen, das unsere Beamten unterschiedlich entscheiden bzw. teilweise
keine Ahnung haben, wird die Besteuerung noch unterschiedlich gehandhabt.
Aber Vorsicht:
Wird man bei der Besteuerung, selbst durch das Verschulden des Beamten falsch berechnet, kann trotz allem eine Nachberechnung vom ersten Tag der Besteuerung erfolgen. Also bitte darauf achten, dass das Quad bzw. ATV richtig in der Besteuerung berechnet wird, vielleicht auch gleich von Anfang an die höheren Kosten in Kauf nehmen.
Möchte noch kurz klären, woher ich diese Informationen habe.
Ich habe von Berufswegen sehr viel mit Steuerberatern und somit mit Finanzämtern zu tun und dadurch ständig die Informationen von Besteuerungen verschiedener Sachen somit auch das leidige und Ständig
umstrittene Thema "Besteuerung von Quads".
Beste Grüsse
also, ich muss den beiden Beiträgen von am.bey voll zustimmen.
Es werden definitiv keine Quads mehr als Zugmaschine besteuert.
Zulassung und Besteuerung können unterschiedlich sein. Es kann also ein
Quad als ZM zugelassen werden, wird aber mit 25,36 Euro pro 100ccm
besteuert.
Man kann ein Quad bzw. ATV nur noch als ZM zulassen wenn nachgewiesen wird das dies ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
D.h. man muss nachweisen, daß man Ackerland besitzt und dann bekommt man ein grünes Kennzeichen und alles ist schön, ZM-Besteuerung.
Da wir wissen, das unsere Beamten unterschiedlich entscheiden bzw. teilweise
keine Ahnung haben, wird die Besteuerung noch unterschiedlich gehandhabt.
Aber Vorsicht:
Wird man bei der Besteuerung, selbst durch das Verschulden des Beamten falsch berechnet, kann trotz allem eine Nachberechnung vom ersten Tag der Besteuerung erfolgen. Also bitte darauf achten, dass das Quad bzw. ATV richtig in der Besteuerung berechnet wird, vielleicht auch gleich von Anfang an die höheren Kosten in Kauf nehmen.
Möchte noch kurz klären, woher ich diese Informationen habe.
Ich habe von Berufswegen sehr viel mit Steuerberatern und somit mit Finanzämtern zu tun und dadurch ständig die Informationen von Besteuerungen verschiedener Sachen somit auch das leidige und Ständig
umstrittene Thema "Besteuerung von Quads".
Beste Grüsse