17.06.2009, 19:08
Ein Quad kann als ZM = "Zugmaschine" zugelassen werden, wenn
1. eine geeignete Anhängevorrichtung angebaut ist
2. die Zugkraft der Anhängevorrichtung mindestens das 0,3fache des zulässigen
Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs beträgt
3. der Anbau von Arbeitsgeräten möglich ist
4. bei Zugmaschinen bis 40 km/h muß ein Rückspiegel links angebracht sein
Bei Zugmaschinen mit mehr als 40 km/h sind je ein Rückspiegel rechts und links vorgeschrieben
5. bei einem Leergewicht von mehr als 400 kg ist ein Rückwärtsgang Pflicht
6. eine Nebelschlußleuchte ist vorgeschrieben
Folgende Eintragungen sind bei der Zulassung als Zugmaschine im Fahrzeugbrief :
Anhängevorrichtung /// meistens 2 Sitzplätze /// offene Leistung // Geschwindigkeitsbegrenzung je nach
Reifenwahl und Zulassungsvariante.
Die Vorteile bei einer Zulassung als Zugmaschine sind :
1. das Quad wird im Normalfall nicht auf 15 kw gedrosselt, es behält seine volle Leistung. Dies nennt sich "offene Leistung"
und das Quad rennt was es hergeben kann ...
2. die KFZ-Steuer und der Versicherungsbeitrag für Zugmaschine/Ackerschlepper ist meistens geringer als beim VKP
3. kann man nachweisen, daß man einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Forstwirtschaft damit betreibt, dann kann man
von der KFZ-Steuer gänzlich befreit werden und bekommt ein grünes Kennzeichen
1. eine geeignete Anhängevorrichtung angebaut ist
2. die Zugkraft der Anhängevorrichtung mindestens das 0,3fache des zulässigen
Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs beträgt
3. der Anbau von Arbeitsgeräten möglich ist
4. bei Zugmaschinen bis 40 km/h muß ein Rückspiegel links angebracht sein
Bei Zugmaschinen mit mehr als 40 km/h sind je ein Rückspiegel rechts und links vorgeschrieben
5. bei einem Leergewicht von mehr als 400 kg ist ein Rückwärtsgang Pflicht
6. eine Nebelschlußleuchte ist vorgeschrieben
Folgende Eintragungen sind bei der Zulassung als Zugmaschine im Fahrzeugbrief :
Anhängevorrichtung /// meistens 2 Sitzplätze /// offene Leistung // Geschwindigkeitsbegrenzung je nach
Reifenwahl und Zulassungsvariante.
Die Vorteile bei einer Zulassung als Zugmaschine sind :
1. das Quad wird im Normalfall nicht auf 15 kw gedrosselt, es behält seine volle Leistung. Dies nennt sich "offene Leistung"
und das Quad rennt was es hergeben kann ...
2. die KFZ-Steuer und der Versicherungsbeitrag für Zugmaschine/Ackerschlepper ist meistens geringer als beim VKP
3. kann man nachweisen, daß man einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Forstwirtschaft damit betreibt, dann kann man
von der KFZ-Steuer gänzlich befreit werden und bekommt ein grünes Kennzeichen