16.06.2009, 23:45
wenn man einen landwirt-oder forstwirtschaftlichen betrieb betreibt und den nachweis erbringt kann man sich unter gewissen voraussetzungen mit einem als zugmaschine zugelassenen quad/atv gänzlich von der kfz-steuer befreien lassen und bekommt ein grünes Nummerschild
ansonsten wird ein als ZM zugelassenes Atv/Quad
wie ein vierrädriges kfz/pkw besteuert mit
25,36EUR pro 100ccm
bei 750ccm also 202,88EUR (wird gerundet vom FA)
wenn eine günstigere Emmissionsklasse eingetragen ist können es
21,07EUR pro 100ccm sein.
da Quads/Atvs die strengen Abgasnormen für pkws in der Regel nicht erreichen ist der höhere Steuersatz meistens zu entrichten.
ansonsten wird ein als ZM zugelassenes Atv/Quad
wie ein vierrädriges kfz/pkw besteuert mit
25,36EUR pro 100ccm
bei 750ccm also 202,88EUR (wird gerundet vom FA)
wenn eine günstigere Emmissionsklasse eingetragen ist können es
21,07EUR pro 100ccm sein.
da Quads/Atvs die strengen Abgasnormen für pkws in der Regel nicht erreichen ist der höhere Steuersatz meistens zu entrichten.