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ASU für Quads
#1

Hallo,

ich habe mal eine Frage an alle.

Weis denn jemand ob die seit dem 01.04.2006 eingeführte ASU Abgasuntersuchung für Motorräder auch für Quads gültig ist.

Wenn ja muß diese jetzt gemacht werden oder muß diese erst bei der nächsten HU gemacht werden?

Habe da selber mal was gefunden aber so richtig beantwortet es den zweiten Teil meines Posts nicht.

vielen Dank für Ihre e-mail vom 24.10.2005.
Krafträder unterliegen bisher keiner regelmäßigen Überwachung ihres Abgas- und Geräuschverhaltens.
Die Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Krafträder, die so genannte UU, ist in das Konzept der Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) eingebunden worden. Dabei wurde die AU im Wesentlichen der Pkw AU entsprechend gestaltet (u. a. vorgesehen: CO-Messung bei Leerlauf für Krafträder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator und bei erhöhtem Leerlauf für Krafträder mit geregeltem Katalysator). Die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (mit Erstzulassung ab 01.01.1989) soll dabei auch als eigenständiger Teil der HU von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt und bei mängelfreiem Zustand abschließend bestätigt werden können.

Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung wird eine "subjektive" Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprobe durchführt, dabei das Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches durchzuführen.

Die Frist für die neue HU einschließlich UU entspricht der bisherigen HU und bleibt damit unverändert bei 2 Jahren.
Die neue HU für Krafträder soll ab 2006 greifen.

Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau. Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob und, wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wolf Stubenvoll
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbw.bund.de (buergerinfo@bmvbw.bund.de)
Tel.: 030 - 2008 3060
Fax: 030 - 2008 1942

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#2

Habe da noch was gefunden:

Für den Motorradfahrer wird zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf. Da­rüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Ver­änderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräusch­messung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, kon­kretisiert. Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das Standgeräusch überprüft werden.

Gerd Mylius, Leiter der Technischen Prüfstelle NRW, erklärt dazu: ?Feldversuche und zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine nennens­werten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil ? es ist davon aus­zugehen, dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bestehen.? Der TÜV Rheinland sieht sich als Partner und Berater der Motorradfahrer. Die Experten raten allen Motorradfahrern an­gesichts der neuen Gesetzeslage, den 1. April abzuwarten und danach zur Haupt­untersuchung zu gehen.

Quelle : http://www.de.tuv.com/de/presse/details/...chung.html

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#3

Habe die Antwort selbst gefunden von Mobike der Kymco Händler meines Vertrauns :-).

Also die ASU muß nicht nach gemacht werden sondern wird mit der nächsten HU fällig.

Solltet ihr euer Quad als Zugmaschine zugelassen haben so entfällt die ASU und wird nicht benötigt.

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#4

Ich habe meine Kfx zum TÜV und ASU gehabt alles OK,habe aber festgestellt das ich keine ASU- Plakette bekommen habe. Hab mal nachgefragt und mein Händler sagte, das es nur den schriftlichen Nachweis gibt und keine Plakette !Ist das Rechtens oder will er mich verar...en ?

Mfg Ronny
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#5

Devils Kymco war auch schon dran hat aber auch keine Plakette bekommen. Sie hat aber auch kein vorderes Kennzeichen, in deinem Fall hättest du eigentlich eine bekommen müssen da du ja vorne eins hast.

Wenn hättest du die Plakette aber auch bezahlen müssen. Alle Motorräder bekommen aber auch keine Plakette, kann also gut sein das es so ist wie der TÜV Mensch es behauptet.

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#6

Hi Ron,

ist richtig. Du bekommst keine ASU Plakette. Auf dem TÜV Bericht (ich glaube irgendwo links unten) steht das deine KFX den Abgaswerten entspricht. Den TÜV Bericht mußt du ja eh mitführen. Also hast du auch einen Nachweis für die ASU. Es gab beim Suzi Händler auch keine und nicht mal einen ASU Prüfbericht. Auf meine Frage habe ich dann diese Antwort bekommen.

Gruß Tequila

Gruß Tequila
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#7

Na Tequila, eigentlich musst du nur den ASU Schein mitführen nicht den TÜV Bericht. Dadurch das es drauf steht, ist es allerdings dann erforderlich den TÜV Bericht mitzuführen.

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#8

@Tequila: Wer ist denn Dein vertrauensvoller Suzi-Händler?
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#9

Mein Anspechpartner ist Stärker-Profil in Erfurt. Allerdings habe ich das Vertrauen in die schon verloren. Ich bestelle eigentlich nur noch benötigte Ersatzteile die ich woanders nicht so schnell bekomme. Das mit der Ersatzteilbeschaffung klappt ganz gut. Meist innerhalb von 3-4 Tagen.

Gruß Tequila
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#10

Also wohl der, von dem Devil schon abgeraten hat. Na gut, dachte es gibt noch einen reinen Suzi-Fachhändler im Umkreis von ca.70 km. Trotzdem danke Tequila.
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