02.04.2006, 19:36
Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle.
Weis denn jemand ob die seit dem 01.04.2006 eingeführte ASU Abgasuntersuchung für Motorräder auch für Quads gültig ist.
Wenn ja muß diese jetzt gemacht werden oder muß diese erst bei der nächsten HU gemacht werden?
Habe da selber mal was gefunden aber so richtig beantwortet es den zweiten Teil meines Posts nicht.
vielen Dank für Ihre e-mail vom 24.10.2005.
Krafträder unterliegen bisher keiner regelmäßigen Überwachung ihres Abgas- und Geräuschverhaltens.
Die Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Krafträder, die so genannte UU, ist in das Konzept der Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) eingebunden worden. Dabei wurde die AU im Wesentlichen der Pkw AU entsprechend gestaltet (u. a. vorgesehen: CO-Messung bei Leerlauf für Krafträder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator und bei erhöhtem Leerlauf für Krafträder mit geregeltem Katalysator). Die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (mit Erstzulassung ab 01.01.1989) soll dabei auch als eigenständiger Teil der HU von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt und bei mängelfreiem Zustand abschließend bestätigt werden können.
Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung wird eine "subjektive" Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprobe durchführt, dabei das Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches durchzuführen.
Die Frist für die neue HU einschließlich UU entspricht der bisherigen HU und bleibt damit unverändert bei 2 Jahren.
Die neue HU für Krafträder soll ab 2006 greifen.
Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau. Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob und, wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolf Stubenvoll
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbw.bund.de (buergerinfo@bmvbw.bund.de)
Tel.: 030 - 2008 3060
Fax: 030 - 2008 1942
ich habe mal eine Frage an alle.
Weis denn jemand ob die seit dem 01.04.2006 eingeführte ASU Abgasuntersuchung für Motorräder auch für Quads gültig ist.
Wenn ja muß diese jetzt gemacht werden oder muß diese erst bei der nächsten HU gemacht werden?
Habe da selber mal was gefunden aber so richtig beantwortet es den zweiten Teil meines Posts nicht.
vielen Dank für Ihre e-mail vom 24.10.2005.
Krafträder unterliegen bisher keiner regelmäßigen Überwachung ihres Abgas- und Geräuschverhaltens.
Die Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Krafträder, die so genannte UU, ist in das Konzept der Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) eingebunden worden. Dabei wurde die AU im Wesentlichen der Pkw AU entsprechend gestaltet (u. a. vorgesehen: CO-Messung bei Leerlauf für Krafträder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator und bei erhöhtem Leerlauf für Krafträder mit geregeltem Katalysator). Die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (mit Erstzulassung ab 01.01.1989) soll dabei auch als eigenständiger Teil der HU von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt und bei mängelfreiem Zustand abschließend bestätigt werden können.
Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung wird eine "subjektive" Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprobe durchführt, dabei das Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches durchzuführen.
Die Frist für die neue HU einschließlich UU entspricht der bisherigen HU und bleibt damit unverändert bei 2 Jahren.
Die neue HU für Krafträder soll ab 2006 greifen.
Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau. Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob und, wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolf Stubenvoll
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbw.bund.de (buergerinfo@bmvbw.bund.de)
Tel.: 030 - 2008 3060
Fax: 030 - 2008 1942