Ich hab zwar keinen Tipp aber ich hoffe, ich kann einen von Euch bekommen.
Manchmal am WE mache ich zur Entspannung ne Quadrundfahrt. Da such ich mir ne Richtung ausund fahr dann alle Seitenstraßen und halt auch mal Wald und Wiesenwege in der Gegend ab. Jetzt ist es so, das sich manche Forstbeamten daran aufhängen, das jemand halt nicht spzieren geht, sondern spazieren fährt. Und ich bin wirklich nen Quadspazierfahrer so 20 km/h max auf Wald und Wiesenwegen.
Jetzt wurde ich zum 2. Mal angehalten und die wollen mir jetzt auf einmal ein haufen Geld mehr abknöpfen. Ich weis nicht wie die auf ne Steigereung von 400% kommen?! Jedenfalls hatte ich Widerspruch eingelegt und hab jetzt einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.
Jetzt wollt ich fragen, was ich da am besten reinschreib damit die Leutz dort das Geld nicht mehr haben wollen.
Ist bei mir zur Zeit recht knapp mit dem Geld, weil ich meinen Techniker mache und somit nur Bafög bekomme.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Ja mein Tip ist, schaue mal nach, ob es einen Weg gibt um auf deinen Weg zu kommen, (wo man dich ermittelt hat) wo vielleicht das Verbotschild fehlt. Wenn ja, hast du deine Frage beantwortet und schilderst es so, das es dir nicht bewusst war und das es keine beschilderung gab, die dich darauf hingewiesen hat diesen Weg nicht zubefahren.
Allerdings zählen keine Querfeldeinwege, muss schon ein richtiger befahrbarer Weg sein ohne Schild.
Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
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Wir hatten mal dazu den Bericht!
Zitat:Die Krachmacher
Über eine abgesteckte Rennroute zu heizen ist erlaubt - so wie bei der Thüringen-Meisterschaft im Motocross am vergangenen Wochenende. Im Wald ist Motorsport dagegen illegal - bis auf einige Ausnahmen, die nicht klar geregelt sind.
THÜRINGEN. Es dröhnt im Unterholz. Knatternd drückt sich ein Motorrad zwischen den Bäumen hindurch und ist dabei mit 92 Phon in etwa so laut wie der Krach an einer stark befahrenen Straßenkreuzung. Der Fahrer lenkt auf den Waldweg, beschleunigt - und kann gerade noch dem Brett ausweichen, das mitten auf dem Weg liegt - und das mit großen Nägeln bestückt ist.
So sah der Versuch einiger Förster aus, den illegalen Motorsport im Wald auszubremsen. Horst Sprossmann, Forstamtsleiter in Finsterbergen, versteht den Ärger seiner Kollegen, auch wenn er diese Art von Selbstjustiz ablehnt.
Er geht den legalen Weg. Im Mai zeigte er eine Gruppe an, die mit Quads - kompakten Vierrädern - unterwegs war. Für die Fahrer war es nachträglich ein teures Wochenende: Jeder zahlte 150 Euro Bußgeld.
An all dem ändert das neue Waldgesetz erst einmal nichts, das diesen Monat in Kraft trat. Illegal sind die Rennen im Wald auch weiterhin. Nur ist nach Paragraf 6 das Fahren im Wald neuerdings auch noch "grundsätzlich" verboten.
Das klingt zunächst verständlich. Denn "grundsätzlich" bedeutet in der Umgangssprache "ohne Ausnahme". Für Juristen meint es allerdings das Gegenteil: Man darf in Einzelfällen vom Grundsatz abweichen.
Aus diesem Grund hält die SPD-Umweltpolitikerin Dagmar Becker das Gesetz für falsch. "Das Wort grundsätzlich suggeriert: Motorrad fahren im Wald ist möglich, und das weicht die Regelung von vornherein auf", sagt die Landtagsabgeordnete. Der Paragraf biete so ganz legal Schlüpflöcher für das Fahren im Wald - bis die Ausnahmen eines Tages zur Regel würden.
Mit ihrer Kritik steht Becker nicht allein. Auch in der CDU, von der der Änderungsvorschlag kam, gab es Widerstand. "Ein Aufschrei", sagt Dagmar Becker, sei durch deren Reihen gegangen, als ihre Abgeordnete Cordula Stauche zu Jahresanfang eine Lockerung des Gesetzes anregte: Überregional organisierte Motorsportereignisse sollten im Wald erlaubt sein. Und genauso lautete dann auch der Paragraf 6 im Entwurf - der klare Hinweis auf ein Verbot fehlte vollkommen.
Jetzt ist es, grundsätzlich, angedacht. Stauche muss sich trotzdem Vorwürfen erwehren, sie habe aus Eigeninteresse gehandelt. Sie fährt, wie sie einräumt, selbst Motocross, auch im eigenen Wald. Da, sagt sie aber, gebe es keinen Zusammenhang - wie auch die organisierten Crosser mit illegalen Rasern nichts zu tun haben wollen.
"Wer trotz Verbots im Wald unterwegs ist, ist bei uns nicht Mitglied", sagt Roland Geiling, der Präsident des Thüringer Motorsportbunds. Die Gesetzesbrecher gehörten alle nicht zu Vereinen, denn die trainierten nur auf genehmigten Flächen. Zum Beispiel auf der beliebten Rennstrecke bei Gräfentonna. Dort traten erst am vergangenen Wochenende 120 Motocross-Fahrer zur Thüringen-Meisterschaft an.
Die Teilnehmer bei den Rennen durchs Unterholz zählt dagegen niemand. Auch gibt es kaum Anzeigen, da oft genaue Hinweise fehlen: Ein Motocross-Rad ist für den normalen Straßenverkehr nicht zugelassen, fährt also auch ohne ein Nummernschild.
Einfacher zu identifizieren sind da der Lärm und die Abgase, die Motorräder und Quads dem Wald bescheren. "Außerdem entstehen durch das Fahren im Wald Spurrillen, so dass die angelegten Wege kaputt gehen", sagt Frank Henkel vom Thüringer Bund für Umwelt und Naturschutz. Und was einmal kaputt sei, halte niemanden davon ab, den maroden Weg oder Steilhang weiter zu befahren. "Ich glaube, das Gesetz wird da kaum helfen." Es konsequent umzusetzen, sagt der Naturschützer, werde den Behörden zu aufwendig sein.
Zufrieden zeigt sich dagegen Forstamtsleiter Sprossmann, er nennt das Gesetz fortschrittlich: "Motorsport im Wald ist in den letzten Jahren sehr populär geworden. Es ist zeitgemäß, lokal begrenzte Waldflächen für besondere Rennen zu öffnen." Das illegale Fahren nehme dadurch ab, hofft er. Und falls er doch jemanden im Wald erwischt, werde die Polizei oder der Landrat einschreiten.
Dabei ist gar nicht geregelt, wer zuständig ist, weder für die Bestrafung illegaler Rennen noch für deren Genehmigung. Das soll, so das Landesumweltministerium, je nach Fall entschieden werden. Auch fehlt eine Definition der nun erlaubten Ausnahmen. Gedacht habe man da etwa an die Wartburg-Rallye, heißt es aus dem Ministerium: Dort müssten Rettungswagen und Zuschauer auf Waldwege ausweichen.
Im Gesetz steht die Rallye nun aber einmal nicht drin. Und so kann jeder auf das Amt gehen und sich als Ausnahme bezeichnen. Der Beamte entscheidet dann, wie er will - und zwar grundsätzlich.
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stellt sich mir die frage: wieso hast du überhaupt angehalten? welche beweise liegen vor? fotos? dein gesicht war klar zu erkennen? was hast du bisher ausgesagt?
ich würde erstmal alles abstreiten. ISCH WAR´S NISCH
prüfe ob das waldstück öffentlich oder privat war. bei privatgelände muss die anzeige vom eigentümer vorliegen, nicht von einem wald- und wiesenscheriff.
Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe...
heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown