Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um Ihre Login-Informationen zu speichern, wenn Sie registriert sind, und Ihren letzten Besuch, wenn Sie es nicht sind. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf Ihrem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies dürfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die Sie gelesen haben und wann Sie zum letzten Mal gelesen haben. Bitte bestätigen Sie, ob Sie diese Cookies akzeptieren oder ablehnen.

Ein Cookie wird in Ihrem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dassIhnen diese Frage erneut gestellt wird. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Steuern für Zugmaschine
#1

Hallo,

ich hatte eben einen Anruf von einem Kollegen der in den letzten 2 Jahren 30-40€ Steuern pro Jahr zahlen mußte und bei der jetztigen Rechnung die Berechnungsgrundlage 21,07 € (im Jahr) pro angefangene 100 ccm herangezogen wurde.

Wie kann es sein, dass wir das 4fache für zahlen als in anderen Bundesländern- und wie kann es sein das gleiche Paragraphen für unterschiedliche Rechnungen genutzt werden?

Ich selbst hatte mich bis heute noch nicht damit auseinander gesetzt aber mir scheint die Sache sehr schwammig.
Für meine Kiste hatte ich vor 3 Wochen auch eine Rechnung um die 200€.

Weiß jemand besser bescheid? #61#
Zitieren
#2

soweit wie ich weiß sind kfz-steuern sache des landes ... oder?
zumindest kommen sie diesem zugute
Zitieren
#3

Habe das dazu gefunden:

http://tgb-forum.foren-city.de/topic,31,...teuer.html

Zahle übrigens auch den vollen Steuersatz bei der Renegade und auch die Raptor und die Kymco hatten den hohen Steuersatz.

So noch ein Zusatz der wohl alles sagt!

Problembeschreibung


"Quads" können als landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge eingetragen werden. Unter einem Quad versteht man ein kleines offenes Kraftfahrzeug für ein oder zwei Personen, mit dicken Ballonreifen, das als Geländefahrzeug benutzt wird. Nutzfahrzeuge werden in Deutschland oft nicht wie PKW nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert und sind somit für den Nutzer preiswerter. Hinsichtlich der Besteuerung dieser KFZ bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Praxen. Wünschenswert wäre hier auf eine bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken. Ein in Brandenburg betroffener Bürger, der auf die diesbezüglichen Verhältnisse in Sachsen verwies, hat die Sachlage an mich herangetragen, bei der ich mit der Bitte um Klärung das Bundesfinanzministerium einschaltete.




quelle und Antworten gibt es hier

Nach den Antworten die hier kommen haben alles Quads und auch ich eine Einstufung von 25,- € pro 100ccm. Wer allerdings wie du eine KVF oder ein Kingquad fährt hat hier Chancen. z.B. Bublu sein Quad mit dem Streuzubehör, ist eindeutig ein Nutzfahrzeug. Mit seinem Zubehör kann er sich bei der Zulassung vorstellen und eine andere Besteuerung beantragen. Hier liegt kein Personbeförderungsmittel mehr im Auge des Betrachters.

Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
[Bild: quad-th-designbanner.jpg]
Zitieren
#4

wenn man einen landwirt-oder forstwirtschaftlichen betrieb betreibt und den nachweis erbringt kann man sich unter gewissen voraussetzungen mit einem als zugmaschine zugelassenen quad/atv gänzlich von der kfz-steuer befreien lassen und bekommt ein grünes Nummerschild

ansonsten wird ein als ZM zugelassenes Atv/Quad
wie ein vierrädriges kfz/pkw besteuert mit
25,36EUR pro 100ccm
bei 750ccm also 202,88EUR (wird gerundet vom FA)

wenn eine günstigere Emmissionsklasse eingetragen ist können es
21,07EUR pro 100ccm sein.

da Quads/Atvs die strengen Abgasnormen für pkws in der Regel nicht erreichen ist der höhere Steuersatz meistens zu entrichten.
Zitieren
#5

Wir werden sehn wie sie entscheiden.Ich bin aufgefordert worden vom FA Bilder des Quads zuzusenden , damit der Sachbearbeiter entscheiden kann ob Quad oder ZM.

Iceman

Schickt nicht Schafe , um einen Wolf zu töten !
Zitieren
#6

Ein Quad kann als ZM = "Zugmaschine" zugelassen werden, wenn
1. eine geeignete Anhängevorrichtung angebaut ist
2. die Zugkraft der Anhängevorrichtung mindestens das 0,3fache des zulässigen
Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs beträgt
3. der Anbau von Arbeitsgeräten möglich ist
4. bei Zugmaschinen bis 40 km/h muß ein Rückspiegel links angebracht sein
Bei Zugmaschinen mit mehr als 40 km/h sind je ein Rückspiegel rechts und links vorgeschrieben
5. bei einem Leergewicht von mehr als 400 kg ist ein Rückwärtsgang Pflicht
6. eine Nebelschlußleuchte ist vorgeschrieben

Folgende Eintragungen sind bei der Zulassung als Zugmaschine im Fahrzeugbrief :
Anhängevorrichtung /// meistens 2 Sitzplätze /// offene Leistung // Geschwindigkeitsbegrenzung je nach
Reifenwahl und Zulassungsvariante.

Die Vorteile bei einer Zulassung als Zugmaschine sind :
1. das Quad wird im Normalfall nicht auf 15 kw gedrosselt, es behält seine volle Leistung. Dies nennt sich "offene Leistung"
und das Quad rennt was es hergeben kann ...
2. die KFZ-Steuer und der Versicherungsbeitrag für Zugmaschine/Ackerschlepper ist meistens geringer als beim VKP
3. kann man nachweisen, daß man einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Forstwirtschaft damit betreibt, dann kann man
von der KFZ-Steuer gänzlich befreit werden und bekommt ein grünes Kennzeichen
Zitieren
#7

am.bey ich würde sagen die Quelle ist nicht gut denn Punkt 5 Stimmt nicht!

Sämtliche LTR´s bekommen keine ZM zulassung mehr und das betrifft auch die Bombe DS650. RG ist für ZM Zulassung pflicht. Diese Punkte die aufgezählt werden sind für eine ZM zulassung, das war allerdings nicht bestandteil von Foxy´s anfrage. Es geht um die unterschiedliche besteuerung der ZM´s.

Der letzte Text, erzählt genau das was Fakt ist:

Zitat:
2. die KFZ-Steuer und der Versicherungsbeitrag für Zugmaschine/Ackerschlepper ist meistens geringer als beim VKP

Meistens nicht immer, je nach Bundesland halt!

Zitat:
3. kann man nachweisen, daß man einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Forstwirtschaft damit betreibt, dann kann man
von der KFZ-Steuer gänzlich befreit werden und bekommt ein grünes Kennzeichen


mein Reden, mit einer Renegade, Wolverine usw. wohl zwecklos!

Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
[Bild: quad-th-designbanner.jpg]
Zitieren
#8

Hallo alles zusammen,

also, ich muss den beiden Beiträgen von am.bey voll zustimmen.

Es werden definitiv keine Quads mehr als Zugmaschine besteuert.
Zulassung und Besteuerung können unterschiedlich sein. Es kann also ein
Quad als ZM zugelassen werden, wird aber mit 25,36 Euro pro 100ccm
besteuert.

Man kann ein Quad bzw. ATV nur noch als ZM zulassen wenn nachgewiesen wird das dies ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
D.h. man muss nachweisen, daß man Ackerland besitzt und dann bekommt man ein grünes Kennzeichen und alles ist schön, ZM-Besteuerung.

Da wir wissen, das unsere Beamten unterschiedlich entscheiden bzw. teilweise
keine Ahnung haben, wird die Besteuerung noch unterschiedlich gehandhabt.

Aber Vorsicht:

Wird man bei der Besteuerung, selbst durch das Verschulden des Beamten falsch berechnet, kann trotz allem eine Nachberechnung vom ersten Tag der Besteuerung erfolgen. Also bitte darauf achten, dass das Quad bzw. ATV richtig in der Besteuerung berechnet wird, vielleicht auch gleich von Anfang an die höheren Kosten in Kauf nehmen.

Möchte noch kurz klären, woher ich diese Informationen habe.
Ich habe von Berufswegen sehr viel mit Steuerberatern und somit mit Finanzämtern zu tun und dadurch ständig die Informationen von Besteuerungen verschiedener Sachen somit auch das leidige und Ständig
umstrittene Thema "Besteuerung von Quads".


Beste Grüsse
Zitieren
#9

mit dem RG da hast Du Recht memo.Eine ZM ohne RG wäre rein logisch auch albern da es als Nutzfahrzeug ja eingesetzt werden sollte.Und da sollte eine ein RG gänzlich Vorausetzung sein.

Und eine Steuerbefreiung mit grünen KZ wird wohl wie du schon bemerkt hast nur sehr wenigen zugute kommen.Nämlich denen wo deffinitiv nachgewiesen werden kann dass das Atv nur als Nutzfahrzeug auch tatsächlich genutzt wird und nicht für Spaß oder Personenbeförderungszwecke benutzt wird bzw.benutzt werden kann.Ich denke da wird man tausend Nachweise erbringen müssen um evtl.in den Genuss zu kommen.

Das jedes Bundesland aber die ZM unterschiedlich besteuert ist mir eigentl.nicht logisch.Da es im Kraftfahrzeugsteuergesetz,welches für ganz Germany gilt,klare Richtlinien gibt! Nur scheinen diese unsere Beamten unterschiedlich auszulegen.

Denke das es im Zuge der EU aber auch da noch zu einheitlichen Regelungen kommen wird.Sollte man zumindest annehmen.
Zitieren
#10

@ShellShock

danke für deine Befürwortung meiner Aussagen.Auch ich hatte in der Vergangenheit viel mit Steuern zu tun und daher viel mit Gesetzestexten usw.zu tun.

Und mit einem hast du vollkommen Recht.Wenn falsch besteuert wurde,ist man als Steuerzahler unter Umständen der Dumme.Denn Steuerbescheide sind vorläufig ausgestellt.Und zuwenig gezahlte Steuern müssen unter Umständen auch nachgezahlt werden!

"Denn Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT!"
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste