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Das sind ja fast alle dann ab 300ccm, betrifft also aaron so wieso
Du suchst einen Dekorsatz für deine Maschine, dann schaue bei meinem Online Shop vorbei.
für mich geht es am meisten um die Reifen der rest ist pille und wird kurz dran gemacht und dann ist es eh wieder ab ! Aber die Einzelabnahme will ich mir sparen ! Freigaben seites Kawasuzi sind niemanden bekannt ??
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Niemand hat mich gefragt, ob ich auf diese Welt will, also soll mir niemand vorschreiben wie ich zu leben habe...
heile welt spiele sind zum kotzen, ich wünsch mir nen dead clown
@brilli
also den §56 kenn ich.
nur find ich die EU Richtlinie nicht,wo das mit den 100km/h steht?!"
andererseits steht auch nichts von 2 Spiegeln drin ?(
habe mich mal belesen
Rückspiegel
• Für Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h vorgeschrieben: Ein Rückspiegel links (74/346/EWG).
• Für Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h vorgeschrieben: Je ein Spiegel rechts und links (§ 56 StVZO).
... jetzt könnt ihr euch streiten, ob eine kymco nur links einen braucht ...
Für alle Quads gilt:
Helmtragepflicht
• Ein Schutzhelm muss getragen werden, wenn keine Sicherheitsgurte angelegt sind (§ 21a StVO).
Warndreieck
• Ein Warndreieck muss mitgeführt werden (Mitführpflicht nach § 53a StVZO). Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet.
Erste-Hilfe-Material
• Erste-Hilfe-Material muss mitgeführt werden (Mitführpflicht nach § 35h StVZO). Mitführpflicht entfällt beim Einsatz in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Paragraphen der StVZO können erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird nach § 70 StVZO durch die zuständige Behörde erteilt und muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Vierrädrige Kraftfahrzeuge
4-RAEDR. KFZ Z. PERS. BEF. bis 400 kg Leergewicht und/oder bis 15 kW Motorleistung
4-RAEDR. KFZ Z. GUET. BEF. bis 550 kg Leergewicht und/oder bis 15 kW Motorleistung
Feld: J Feld: 4 Feld: 5 in Zulassungsbescheinigung L7e – 4-RAEDR.KFZ EG-Typ Genehmigung 26 0400 Z. PERS.BEF. nationale Betriebserlaubnis
Feld: J Feld: 4 Feld: 5 in Zulassungsbescheinigung L7e – 4-RAEDR.KFZ EG-Typ Genehmigung 26 1400 Z. GUET.BEF. nationale Betriebserlaubnis
Amtliche Kennzeichen
• Vorn und hinten vorgeschrieben (§ 10 FZV).
• Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet. (Rili. zu § 21 StVZO, Merkblatt für die Begutachtung von QUADS vom 2. Januar 2004 [VkBl. S. 26 Nr. 19] S 33/36.15.15)
• Abmessungen: siehe § 10 FZV.
• Anbringungshöhe (93/94/EWG): Unterkante mindestens 200 mm Oberkante maximal 1.500 mm
• Maximale Neigung: nach oben 30 Grad; nach unten 15 Grad (93/94/EWG) Rückspiegel
• Zwei Rückspiegel sind vorgeschrieben.
• Größe: mindestens 60 cm2 (§ 56 StVZO). Achtung: Bei Fahrzeugen, die nach dem 17. Juni 2003 zugelassen wurden, muss für die Spiegel eine EG-Typgenehmigung vorliegen (97/24/EG).
Geschwindigkeitsmesser
• Vorgeschrieben (§ 57 StVZO). Achtung: Bei Fahrzeugen, die nach dem 17. Juni 2003 zugelassen wurden, muss für den Geschwindigkeitsmesser eine EG-Typgenehmigung vorliegen (2002/24/EG, 2000/7/EG).
Sicherung gegen unbefugte Benutzung
• Vorgeschrieben (§ 38a StVZO). Für loses Zubehör ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Achtung: Bei Fahrzeugen, die nach dem 17. Juni 2003 zugelassen wurden, muss diese Sicherung vom Hersteller fest angebaut sein (93/33/EWG).
Lichttechnische Einrichtungen
• Vorgeschrieben:Warnblinkanlage, Begrenzungsleuchte.
• Nicht vorgeschrieben, aber zulässig: Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer, seitliche Rückstrahler.
• Bei einer Fahrzeugbreite von mehr als 1.300 mm müssen jeweils zwei Scheinwerfer, Rückleuchten, Bremsleuchten usw. angebaut sein.
Bereifung
• Bauartgenehmigt mit vorgeschriebener Kennzeichnung hinsichtlich Größe, Bauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit.
• Für Quads als „Fahrzeuge für besondere Verwendungsbedingungen“ sind andere Reifen zulässig, wenn die Eignung für die Betriebsbedingungen des Fahrzeugs nachgewiesen ist, etwa durch eine Herstellerbescheinigung (97/24/EG Kapitel I, Anh. III).
Abgasmessung
• Bei der Hauptuntersuchung wird der CO-Anteil (Kohlenmonoxid) im Abgas gemessen.
Sicherheitsgurte
• Nicht vorgeschrieben (§ 35a StVZO).
Fahrerlaubnis
• Erforderlich: Klasse B (FeV).