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Zusätzliche LED-Scheinwerfer verbauen - was ist legal?
#1

Hey ho, ich bin die Funzeln meines KYMCO MXU 500 IRS ziemlich leid. Die sind so finster, dass ich nachts unter Straßenlaternen nicht erkennen kann, ob sie überhaupt eingeschaltet sind... XD

Da der Austausch der Halogen- gegen LED-Leuchtmittel in der EU meines Wissens nach nicht zulässig ist, würde ich gern zusätzliche LED-Scheinwerfer anbringen, aus Kostengründen am liebsten welche ohne eigene Zulassung und möglichst hell. Schalten würde ich sie über einen Extraschalter.

Darf ich solche Leuchten auch im Straßenverkehr (zusätzlich) einschalten?

Müssen sie eingetragen werden?

Wie schaut es mit zusätzlichen Blinkern und einem über den Schalthebel bedienten Rückfahrscheinwerfer aus?

Was würde der TÜV sagen?

Habt Ihr Erfahrungen oder Empfehlungen? Den Chinadingern traue ich nicht so recht über den Weg...^^

LG ~ der Tim.
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#2

Glühbirnen kannst du gegen LED tauschen, LED-Birne muß aber
ECE Nummer haben und weißes Licht haben!

#91# Einfach Schlamm drüber !
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#3

LED_Bar sind Arbeitscheinwerfer. Sie müssen lediglich extra geschaltet werden können. Hatte deswegen mit meinem TÜV-Mann ein Gespräch was erlaubt ist und was nicht. Es spielt nichtmal eine Rolle ob die Arbeitschscheinwerfer ne E-Nummer haben. Im öffentlichen Strassenverkehr dürfen sie allerdings nicht verwendet werden.
Willst auf der Strasse mit Fernstrahlern fahren wirst wohl um Hella & co nicht rumkommen. Also irgendwas mit E-Nummer. Extra eingetragen müssen die aber auch nicht.

Wenn du am Schalthebel ein Schalter einbaust ist das Eine technische Veränderung. Einzelabnahme!. Baust dir aber nen Arbeitscheinwerfer nach hinten den du extra schalten kannst... siehe Arbeitsscheinwerfer.

Kein WegPräzision ist das Ziel
#53# Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt leise die Melodie von Tetris 8o
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