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Steuern für Zugmaschine - Druckversion

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- Alex - 17.06.2009

Zitat:Original von am.bey
Das jedes Bundesland aber die ZM unterschiedlich besteuert ist mir eigentl.nicht logisch.Da es im Kraftfahrzeugsteuergesetz,welches für ganz Germany gilt,klare Richtlinien gibt! Nur scheinen diese unsere Beamten unterschiedlich auszulegen.

es geht noch besser..........im LTZ-Forum sind zwei fahrer aus dem selben Bezirk bzw. mit dem selben Kennzeichen, der eine zahlt 22euro pauschal(ZM unter 400Kg) der andere 101euro. zugelassen bei der gleichen Zulassungsstelle......... #89#

sG


- am.bey - 17.06.2009

@alex

richtig wäre wohl vermutlich auch hier die Besteuerung mit 101,00 EUR
bei 400ccm und ZM.Vorausgesetzt es wird nicht als Nutzfahrzeug genutzt.

nur scheinen die zwei in dem Bezirk zwei Unterschiedliche Bearbeiter zu haben.Nur sollte der eine von beiden zur Poststelle versetzt werden da er die Gesetze nicht richtig anwenden kann Big Grin

Abschließend bleibt zu sagen das die Besteuerung von Foxys KFV wohl trotz geregelter Gesetzteslage reine Glückssache sein wird.Nur bezahlt er auf keinen Fall zu wenig.Das ist doch schon mal was... Wink