23.07.2009, 19:41
ich zitiere mal aus einem anderen Forum (angaben ungeprüft!)
"Ich habe mich gerade mal mit der Thematik der neuen "CO² Steuer" ein wenig auseinander gesetzt.
Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, benötigen Angaben über den CO² Auststoß (Fahrzeugschein Punkt: V.7). Sonst ist keine Zulassung mehr möglich.
Da aber Kawasaki offiziell keine Angaben zum CO² Ausstoß macht, muß für jede KFX ( jedes Fahrzeug), welches über eine Einzelabnahme zum Verkehr zugelassen wird, ein CO² Wert vom entsprechenden Sachverständigen, errechnet werden.
Zur Berechnung dieses Wertes habe ich folgendes gefunden:
ZitatGemäß Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, bau und Stadtentwicklung vom 09.06.2009, AZ S34/7351.5/4/01044135, ist der kombinierte CO²- Wert nach dem in der Anlage des Schreibens aufgeführten Berechnungsverfahren zu ermitteln, sofern die Angabe des Wertes auf den Fahrzeugpapieren bzw. bei den dem KBA vorliegenden Typdaten nicht nachgewiesen ist.
Dabei gilt für die Berechnung für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren:
a) CO² = 0,047 x m + 0,561 x p + 56,621 ( manuelle Schaltung )
b) CO² = 0,102 x m + 0,328 x p + 9,481 ( automatische Schaltung )
wobei m = Leermasse in Kg und p = Leistung in kW
Für eine KFX 700 ergibt sich dabei folgende Rechnung.
Leermasse in kg ( Fz-Schein - Punkt G ): 249 kg
Leistung in kw: 36 kw
Da Automatik Fahrzeug kommt Rechnung B zum tragen:
249 kg x 0,102 = 25,40
36 kW x 0,328 = 11,81
+ 9,481
ergibt zusammen 25,40 + 11,81 + 9,481 = ~ 47 gr. CO² Ausstoss.
Ferner findet der Hubraum nur noch im Rahmen eines Sockelbetrags Beachtung: Für Benziner sind dann 2,00 € pro angefangene 100 Kubikzentimeter maßgebend.
Bis 2011 fällt bei einem Ausstoß bis zu 120 Gramm pro Kilometer KEINE Kfz-Steuer mehr an !!!! Die Schwelle sinkt bei Neuzulassungen ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf die Endstufe von 95 Gramm.
Der sehr niedrige CO² Ausstoß und der neue Sockelbetrag hat zur Folge, das eine KFX 700 mit der Zulassung ab dem 01.07.2009 nur noch 14 Euro ( 7 x 100 ccm x 2 Euro ) Steuer bis mindestens zum Jahr 2014 bezahlen muss
Alle Fahrer von alten KFX'en sind jetzt ein bisschen in den A..... gekniffen, denn für diese Fahrzeuge gelten weiterhin 177 Euro Steuern pro Jahr.
In einigen Foren war zu lesen, das neu zugelassene Quads sogar Steuerbefreit wurden. Das ist auch völlig korrekt, denn im Rahmen des Konjunkturpaket I wurden alle neu zugelassenen Fahrzeuge für ein Jahr von der Steuer befreit.
Dieses Konjukturpaket I ist aber mit Wirkung zum 30.06.2009 ausgelaufen und nun greift seit dem 01.07.2009 die Besteuerung nach Schadstoffausstoß.
Ich dachte, das diese Infos vielleicht für den einen oder anderen von Interesse sein könnten."
ZITAT ENDE
"Ich habe mich gerade mal mit der Thematik der neuen "CO² Steuer" ein wenig auseinander gesetzt.
Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, benötigen Angaben über den CO² Auststoß (Fahrzeugschein Punkt: V.7). Sonst ist keine Zulassung mehr möglich.
Da aber Kawasaki offiziell keine Angaben zum CO² Ausstoß macht, muß für jede KFX ( jedes Fahrzeug), welches über eine Einzelabnahme zum Verkehr zugelassen wird, ein CO² Wert vom entsprechenden Sachverständigen, errechnet werden.
Zur Berechnung dieses Wertes habe ich folgendes gefunden:
ZitatGemäß Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, bau und Stadtentwicklung vom 09.06.2009, AZ S34/7351.5/4/01044135, ist der kombinierte CO²- Wert nach dem in der Anlage des Schreibens aufgeführten Berechnungsverfahren zu ermitteln, sofern die Angabe des Wertes auf den Fahrzeugpapieren bzw. bei den dem KBA vorliegenden Typdaten nicht nachgewiesen ist.
Dabei gilt für die Berechnung für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren:
a) CO² = 0,047 x m + 0,561 x p + 56,621 ( manuelle Schaltung )
b) CO² = 0,102 x m + 0,328 x p + 9,481 ( automatische Schaltung )
wobei m = Leermasse in Kg und p = Leistung in kW
Für eine KFX 700 ergibt sich dabei folgende Rechnung.
Leermasse in kg ( Fz-Schein - Punkt G ): 249 kg
Leistung in kw: 36 kw
Da Automatik Fahrzeug kommt Rechnung B zum tragen:
249 kg x 0,102 = 25,40
36 kW x 0,328 = 11,81
+ 9,481
ergibt zusammen 25,40 + 11,81 + 9,481 = ~ 47 gr. CO² Ausstoss.
Ferner findet der Hubraum nur noch im Rahmen eines Sockelbetrags Beachtung: Für Benziner sind dann 2,00 € pro angefangene 100 Kubikzentimeter maßgebend.
Bis 2011 fällt bei einem Ausstoß bis zu 120 Gramm pro Kilometer KEINE Kfz-Steuer mehr an !!!! Die Schwelle sinkt bei Neuzulassungen ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf die Endstufe von 95 Gramm.
Der sehr niedrige CO² Ausstoß und der neue Sockelbetrag hat zur Folge, das eine KFX 700 mit der Zulassung ab dem 01.07.2009 nur noch 14 Euro ( 7 x 100 ccm x 2 Euro ) Steuer bis mindestens zum Jahr 2014 bezahlen muss
Alle Fahrer von alten KFX'en sind jetzt ein bisschen in den A..... gekniffen, denn für diese Fahrzeuge gelten weiterhin 177 Euro Steuern pro Jahr.
In einigen Foren war zu lesen, das neu zugelassene Quads sogar Steuerbefreit wurden. Das ist auch völlig korrekt, denn im Rahmen des Konjunkturpaket I wurden alle neu zugelassenen Fahrzeuge für ein Jahr von der Steuer befreit.
Dieses Konjukturpaket I ist aber mit Wirkung zum 30.06.2009 ausgelaufen und nun greift seit dem 01.07.2009 die Besteuerung nach Schadstoffausstoß.
Ich dachte, das diese Infos vielleicht für den einen oder anderen von Interesse sein könnten."
ZITAT ENDE