14.01.2013, 22:46
das ist nicht ganz richtig das auto darf maximal 500kg ziehen ungebremst über dieses gewicht in sachen maximal tonage darf ich ungebremst nur ziehen wenn ich die BE habe des weiteren darf man mit den Fleppen nur auf maximal 3,5t kommen welches sich aus den zulässigen gesammtgewichten des fahrzeuges und des hängers berechnet.also wenn ich nen transporter fahre hat er ein maximal zulässiges gesammtgewicht von 3,5t egal ob die waage weniger anzeigt oder nicht->richtwert ist der in den papieren und somit darfst du mit den neuen fleppen nichtmal nen handwagen anhängen da summe von beiden hier bindend ist.mit der be dürftest du so viel anhängen bis dein tatsächliches gewicht auf 3,5t kommt selbst nen leeren 2t anhänger könntest du dann ziehen.
ich habe sämmtliche bestimmungen und gesetze so lange gewälzt bis ich durch gestiegen bin aber so steht es nunmal drinne
steht auch hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrers...sen.html#B
das gesetz sieht ähnlich aus ist aber noch etwas verworrener geschrieben
ich habe sämmtliche bestimmungen und gesetze so lange gewälzt bis ich durch gestiegen bin aber so steht es nunmal drinne
steht auch hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrers...sen.html#B
das gesetz sieht ähnlich aus ist aber noch etwas verworrener geschrieben