Quad-Th - Quad Fun Thüringen

Normale Version: Eintragungspflichtig???
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

Klopfer

Hiho zusammen,

es ist zwar noch ein kurzes Weilche bis es zum Händler geht, aber vieleicht können mir auch die Speziallisten hier schon weiter helfen. Big Grin
Sind eigentlich Front Bumper, Nerf-Bar, Grab-Bar
und Unterfahrschütze, sowie Rahmenschutz eintagungspflichtig vom Tüv
oder ähnliches?

axel.b85

Die aufgezählten Sachen sind nicht eintragungsplichtig.
Der Frontbumper darf dein Nummernschild nicht verdecken, sonst gibts da keine Einschränkungen.
Eingetragen werden müssen z.B. Felgen, Reifen oder Auspuff. So wie das beim Auto auch üblich ist.
Läuft bei Quads halt anderst als bei Autos.

So steht z.B. bei mir Seriernmässiger Frontbügel in den Papieren aber eben nicht welcher,
somit egal was da dran kommt. Wie schon Axel schreibt ist alles was du da aufzählst frei
von TÜV.

Klopfer

Vielen lieben Dank ihr 2! ***DAUMEN HOCH***
Das hat mich doch wieder ein Stückchen näher an mein zukünftiges Quad gebracht. ^^